WIPO

Die Zahl der UDRP-Verfahren erreichen laut Doug Isenberg 2019 ein Rekordhoch

Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) vor der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) hat im Jahr 2019 nach Recherchen des US-Juristen Doug Isenberg einen neuen Rekordwert erreicht. Eine offizielle Bestätigung steht aber noch aus.

Wie Isenberg in seinem Blog berichtet, stieg die Gesamtzahl aller UDRP-spezifischen Streitigkeiten auf 3.216 an, was umgerechnet einen Anstieg von 8,6 Prozent bedeute. Zudem sei damit die Zahl der Streitigkeiten im sechsten Jahr in Folge angestiegen. Die Zahl der Schiedsverfahren unter country code Top Level Domains (ccTLDs), die ebenfalls von der WIPO entschieden wurden, sei hingegen auf 477 gesunken, was einem Rückgang von 3,6 Prozent entspreche. Von der WIPO offiziell bestätigt sind diese Zahlen allerdings nicht, und sie stehen auch in Widerspruch zu einer Pressemitteilung für das Jahr 2018. Dort hatte WIPO berichtet, dass insgesamt 3.447 UDRP-Verfahren auf Wunsch von Markeninhabern eingeleitet worden seien, so dass eine Zahl von 3.216 Verfahren eher auf einen Rückgang der Streitigkeiten deutet. Noch deutlicher gestiegen ist laut Isenberg die Anzahl der Domain-Namen, um die gestritten wurde. Sie lag 2019 danach bei insgesamt 6.296, ein Plus von 11,3 Prozent. Dieser Wert dürfte sich mit den offiziellen Zahlen der WIPO decken; das Schiedsgericht hatte in seinem Bericht für 2018 von insgesamt 5.655 streitigen Domains gesprochen.

Auch wenn die WIPO nur einer von aktuell sechs von ICANN akkreditierten UDRP-Providern ist, spielt sie in der Praxis die überragende Rolle. So hat etwa das National Arbitration Forum, das sich nun verkürzt »Forum« nennt, als zweitwichtigstes UDRP-Gericht lediglich 1.562 Verfahren im Jahr 2019 veröffentlicht; im Jahr zuvor waren es 1.574 Verfahren, so dass sich praktisch keine Änderung ergeben hat. Wie viele Domains dort streitig waren, teilt Isenberg nicht mit, und auch die Suchmaschine des Forum macht hierzu keine unmittelbaren Angaben. Der jüngste UDRP-Provider, das seit November 2019 tätige Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (CIIDRC), hat im vergangenen Jahr immerhin bereits ein Verfahren entschieden.

Davon unabhängig lässt ein Ansteigen der UDRP-Verfahren keinerlei Rückschluss darauf zu, dass Phänomene wie Domain-Grabbing oder Cybersquatting zugenommen hätten. So ist im Jahr 2019 die Zahl der registrierten .com-Domains um gut 6,4 Mio. gewachsen, so dass ein gleichzeitiger Anstieg der UDRP-Verfahren die logische Folge ist. Darüber hinaus spielen andere Faktoren eine wesentliche Rolle: so dürfte die Akzeptanz des UDRP-Verfahrens als internationales Streitschlichtungsverfahren für Domain-Namen gewachsen sein, und auch an Bekanntheit dürfte es zugelegt haben. Schließlich könnten sich auch mehr Markeninhaber dafür entschieden haben, überhaupt ein UDRP-Verfahren anzustrengen, und etwaige Rechtsverstöße nicht klaglos zu akzeptieren. Klar ist nur: wer sich in seinen Markenrechten durch einen Domain-Namen mit generischer TLD verletzt sieht, muss das UDRP-Verfahren kennen – oder von anwaltlicher Seite darauf hingewiesen werden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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