WIPO & Co

2018 zeigt eine Tendenz zu mehr UDRP-Verfahren gegenüber dem Vorjahr

Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) steuert auf einen neuen Rekord zu: bei den beiden weltweit wichtigsten Schiedsgerichten stieg die Urteilszahl zur Jahresmitte 2018 um fünf Prozent an.

Mit 3.074 UDRP-Verfahren hatte es die Genfer World Intellectual Propery Organization (WIPO) im Jahr 2017 zu tun. Damit steigerte man die Rekordzahl aus dem Jahr 2016, in dem man in insgesamt 3.036 Verfahren um 6.370 Domain-Namen stritt, nochmalig um 1,3 Prozent. Allerdings ist auch die Zahl der weltweit registrierten Domains beständig gestiegen, so dass insoweit lediglich ein Parallelverlauf festzustellen war. Das bestätigte ein Blick ins Detail: die Zahl der streitigen .com-Domains lag im Jahr 2017 bei 3.997, ein Wachstum um 862 Domains oder umgerechnet 27 Prozent gegenüber den 3.135 Domains im Jahr 2016. Positiv aufgefallen war dabei, dass im Jahr 2016 insgesamt 66 Prozent aller Streitigkeiten auf .com entfielen; im Jahr 2017 waren es 70 Prozent. Da .com schon seit Jahrzehnten am stärksten wächst, hat die Einführung hunderter neuer generischer Top Level Domains also bisher zu keiner explosionsartigen Steigerung der UDRP-Verfahren geführt.

Ob diese Entwicklung auch 2018 anhält, bleibt abzuwarten. Erste offizielle Zahlen legen aber nahe, dass die Zahl der UDRP-Streitigkeiten ein neues Rekordhoch erreicht. Zur Jahresmitte 2018 meldete die WIPO 1.614 Verfahren. Würde dieser Wert auch in der zweiten Jahreshälfte gelten, stünden am Ende 3.228 Verfahren, ein Anstieg um immerhin fünf Prozent. Diese Annahme ist keine bloße Spekulation; 2017 lag die Zahl der Verfahren in der 2. Jahreshälfte über jener der ersten sechs Monate. Zudem bestätigt sich dieser Eindruck auch anhand der Zahlen des National Arbitration Forum (NAF), kurz Forum genannt. Dort wurden in der ersten Jahreshälfte 2018 insgesamt 876 Entscheidungen veröffentlicht, was ebenfalls einem Anstieg von fünf Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2017 bedeutet. Beide Schiedsgerichte steuern damit auf eine Rekordzahl an Verfahren zu.

Abgesehen von der reinen Zahl der Verfahren ist aber die Zahl der streitigen Domains in einem UDRP-Verfahren mindestens ebenso wichtig. Bisher lag diese Zahl 2018 bei 1,73 im Schnitt, somit ein Rückgang gegenüber den 2,07 aus 2017. Darüber kann man derzeit aber nur spekulieren, weil es im Belieben der Beschwerdeführer steht, ob sie bei mehreren streitigen Domain-Namen auch mehrere Verfahren einleiten oder diese in einem Verfahren bündeln. Unklar ist ferner, ob und welche Auswirkungen die Datenschutzgrundverordnung auf die Zahl der UDRP-Verfahren hat. Da der Domain-Inhaber seit Mai 2018 nicht mehr ohne weiteres aus dem öffentlich einsehbaren Teil des WHOIS zu ermitteln ist, könnte dies so manchen Markeninhaber abgeschreckt haben, sein Recht vor der WIPO zu suchen.

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