WIPO

Clifford Chance schlägt James Bond

Anders als BMW im vorher beschriebenen Fall war die Anwaltsfirma Clifford Chance mit Sitz in London im Streit um die rumänische Domain cliffordchance.ro erfolgreich, obwohl sie dabei mit James Bond im Clinch lag (WIPO Case No. DRO2011-0011).

Die Damen und Herren von Clifford Chance LLP in London, Großbritannien, vertreten von der erst im Juni 2011 gegründeten Partnerunternehmung Clifford Chance Badea SCA in Rumänien, waren nicht erfreut, dass die Domain cliffordchance.ro bereits seit März 2001 vergeben war: an James Bond – aus Manchester, Großbritannien. Und das, obwohl Clifford Chance Inhaberin von gleich zwei Marken ist: seit 1996 besitzt die Lawfirm eine Gemeinschaftsmarke, und seit 19. Juni 2006 auch eine rumänische Marke. Die Domain cliffordchance.ro wies keine MI6-Indiskretionen auf, sondern listete Werbung für andere Rechtsangebote, die freilich nichts mit der renommierten Lawfirm Clifford Chance zu tun hatten. Versuche von Clifford Chance, den Domain-Inhaber zu kontaktieren, verliefen erfolglos: James Bond meldete sich nie auf Anfragen, er war wahrscheinlich in geheimer Mission unterwegs. Demgemäß reagierte er auch nicht im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens, das Clifford Chance bei WIPO einreichte.

Das Schweigen James Bonds machte es der Schiedsrichterin Beatrice Onica Jarka leicht: Aus ihrer Sicht ist die Domain der schon lange etablierten Marke der Antragstellerin zum Verwechseln ähnlich, die Domain-Endung kein unterscheidungskräftiges Merkmal. Dass der Domain-Inhaber James Bond irgendwelche berechtigten Interessen an der Nutzung des Domain-Namens habe, sei nicht erkennbar; vielmehr verweise die Domain auf andere Rechtsangebote, die mit Clifford Chance nicht in Zusammenhang stehen. Der Inhaber der Domain hat sich über die Domain keinen Namen gemacht und nutzt sie – als Parkingseite – geschäftlich. Freilich stellte sich die Schiedsrichterin die Frage, ob sich für die Antragstellerin Nachteile ergeben, weil sie erst zehn Jahre nachdem die Domain registriert ist, tätig wurde. Doch, meinte sie unter Verweis auf andere UDRP-Rechtsprechung, wirke sich dies nicht zu ihren Ungunsten aus: Das lange Zögern schwäche die Rechte des Anspruchstellers nicht. Vielmehr zeigten die Inhalte unter der Domain, dass der Domain-Inhaber um die Marke und die Reputation der Markeninhaberin wisse und die Domain deshalb gezielt registriert habe, um daran zu partizipieren. Und schließlich habe James Bond auf das Verfahren nicht reagiert. Das alles bestätigte für das Schiedsgericht, dass der Domain-Inhaber keinerlei berechtigte Interessen an der Domain habe. Da das Schiedsgericht zudem davon ausgeht, dass der Domain-Inhaber um die Rechte von Clifford Chance wissen musste, ging es von seinem bösgläubigen Verhalten aus. Die Schiedsrichterin gab am 28. November 2011 dem Antrag auf Übertragung der Domain statt.

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