Das 2:1 zum Bundesligaauftakt gegen die TSG Hoffenheim war erfreulich, doch einen nicht minder wichtigen Sieg konnte Bayer 04 Leverkusen kurz zuvor vor Gericht erringen: vor dem Genfer Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organization) sicherte man sich die Domain bayer04.com.
In dem Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) hatte sich die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, vertreten durch die in München ansässige Kanzlei BPM Legal, am 15. Juni 2015 an das Schiedsgericht der WIPO gewandt und die Übertragung der Domain bayer04.com verlangt. Sie machte geltend, einer der ältesten und angesehensten Fussballvereine Deutschlands zu sein. Am 23. Januar 2007 habe sie unter der Registernummer 004901781 die Gemeinschaftsmarke »BAYER 04« angemeldet, also lang bevor am 11. Mai 2012 die streitige Domain registriert worden war. Der Domain-Inhaber und Antragsgegner, James McAvoy aus dem englischen Bristol, dagegen nutze die Domain, um dort Pay-per-Click Werbung zu schalten; zudem war die Domain über die Handelsplattform Sedo zum Kauf angeboten worden. McAvoy selbst zog es vor, auf die Ausführungen der Antragstellerin zu schweigen.
Einzel-Panelist Anders Janson prüfte sorgfältig die einzelnen Tatbestandsmerkmale und gab der Antragstellerin Recht (WIPO Case No. D2015-1005). Die Domain bayer04.com ist mit der Marke „BAYER 04“ der Antragstellerin ohne weiteres identisch; die Top Level Domain .com bleibt bei dieser Prüfung regelmässig ausser Betracht. Zudem spreche ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Antragsgegner weder Rechte noch ein legitimes Interesse an der Domain hat. So habe die Antragstellerin dargelegt, dass der Domain-Inhaber weder Inhaber noch Lizenznehmer der Marke »BAYER 04« sei; auch sonst sei ihm nicht gestattet worden, die Domain zu registrieren. Ausserdem sei nicht ersichtlich, dass er die Domain dazu nutzt oder nutzen wolle, in legitimer Weise eigene Waren oder Dienstleistungen anzubieten; Pay-per-Click Werbung sei insoweit keine anerkannte Nutzung. Erst recht sei nicht ersichtlich, dass der Antragsgegner als »bayer04« bekannt sei. Es hätte daher am Antragsgegner selbst gelegen, diesen Anscheinsbeweis zu widerlegen, was er durch sein Schweigen nicht getan habe. Schließlich habe er die Domain auch bösgläubig registriert und genutzt, da zum einen die Marke der Antragstellerin allgemein bekannt sei, zum anderen das Angebot zum Domain-Verkauf indiziere, dass es dem Antragsgegner lediglich darum gehe, Profit aus der Registrierung zu schlagen. Folglich war die Domain auf die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH zu übertragen.
Im WHOIS umgesetzt ist diese Entscheidung vom 10. August 2015 noch nicht. Da es allerdings keine Anzeichen dafür gibt, dass McAvoy das WIPO-Urteil vor einem ordentlichen Gericht angreifen wird, dürfte der Inhaberwechsel in Kürze folgen. Ob sich die Antragsgegnerin dann sogleich in den nächsten UDRP-Streit stürzt und die auch bei Sedo geparkte Domain vizekusen.com begehrt, bleibt vorerst abzuwarten.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.