UDRP

WIPO und NAF dominieren den Markt

Gegen Domain-Grabbing gibt es nach wie vor das UDRP-Verfahren. Von den vier von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsinstitutionen bearbeiten National Arbitration Forum (NAF) und World Intellectual Property Organization (WIPO) 97 Prozent der Fälle. Domain-Anwalt Doug Isenberg fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen WIPO und NAF als Anbieter für UDRP-Streitbeilegungsverfahren zusammen. Ferner hat Zak Muscovitch eine neue NAF-Studie vorgelegt.

97 Prozent aller UDRP-Verfahren finden bei WIPO (53 Prozent) und NAF (44 Prozent) statt. Die anderen beiden akkreditierten Institutionen, das tschechische CAC, das vor allem für seine .eu-Streitbeilegungen bekannt ist, und das ADNDRC (Asian Domain Name Dispute Resolution Centre) mit Sitz in Beijing, Hang Kong, Seoul und Kuala Lumnur, sind dagegen Marginalien. Kein Wunder also, wenn sich Doug Isenberg auf die Unterschiede zwischen WIPO und NAF wirft, bei denen er überwiegend die UDRP-Verfahren für seine Mandanten führt.

Die Unterschiede zwischen WIPO und NAF, die Isenberg aufzeigt, sind lapidar, können aber beispielsweise schon bei den Kostenfragen entscheidend sein. So kostet ein einfaches Verfahren bei einer bis fünf Domains mit einem Panelisten bei WIPO US$ 1.500,–, bei NAF hingegen US$ 1.300,–. für jeden weiteren Schriftsatz fallen bei NAF allerdings weitere US$ 400,– und für eine Fristverlängerung US$ 100,– an, während bei WIPO keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Bei WIPO erhält man sogar einen Gutteil (US$ 1.000,–) der Gebühren zurück, wenn die Parteien vor der Entscheidung ihren Streit beilegen. NAF bietet keine Rückvergütung an. Bei der Entscheidungsverkündung ist NAF mit durchschnittlich 3,3 Tagen gegenüber WIPO (11,2 Tage) schneller. Nach Isenbergs Einschätzung bietet WIPO zahlreiche praktizierende Marken- und Domainrechtsanwälte auf, während NAF mit Richtern im Ruhestand glänzt.

Welche Konsequenzen das haben kann, zeigt eine aktuelle Studie von Rechtsanwalt Zak Muscovitch über die Verteilung der Fälle auf die Panelisten bei NAF. Bereits 2010 hatte er eine unerfreuliche Studie vorgelegt, auf die die neue Studie aufbaut. Die problematische Lage, die die Studie von 2010 darstellt, scheint sich bei NAF in den vergangenen zwei Jahren weiter verschärft zu haben: Muscovitch gelangt zu der Erkenntnis, dass lediglich eine gute Handvoll Experten bei NAF die anstehenden Fälle abarbeitet. Die NAF-Entscheidung liegt in den Händen von sieben Panelisten, von insgesamt 136 akkreditierten NAF-Panelisten. Von den 4.144 NAF-Fällen zwischen März 2010 und Juli 2012 haben nur sieben Panelisten insgesamt 1.921 Fälle bearbeitet. Dabei haben sechs der sieben in den vergangenen Jahren massiv Verfahren an sich gezogen, so dass beispielsweise Panelist Karl V. Fink statt früher vier Fälle pro Monat nun elf Fälle bearbeitet. Bei weiteren fünf Panelisten sieht es ähnlich aus, die Steigerungen liegen um die 100 Prozent. Ganz überwiegend gehen die Streitigkeiten zu Gunsten der Antragsteller aus. Doch das darf man letztlich erwarten, soweit ein Markenrechtsinhaber gegen einen Domain-Grabber vorgeht.

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