UDRP

WIPO konstatiert Höchstzahl bei Domain-Streitigkeiten

Der World Intellectual Property Organization (WIPO) lagen in 2012 2.879 Streitbeilegungsverfahren nach der UDRP vor, soviel wie nie zuvor. Bei über 250 Mio. registrierter Internetdomains ist diese Zahl vernachlässigbar.

Mit 2.879 Streitbeilegungsverfahren nach der UDRP bei WIPO erreichen die Domain-Streitigkeiten bei der von ICANN akkreditierten Streitbeilungsstelle mit Sitz in Genf (Schweiz) den in ihrer dreizehnjährigen Geschichte höchsten Wert. Seit 1999 gibt es die von WIPO entworfene und von ICANN eingeführte Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy, kurz UDRP, nach der Streitigkeiten über Domain-Namen unter bestimmten Domain-Endungen wie .com, .net und .org ausgefochten werden können. Von diesem Verfahren machen überwiegend Rechteinhaber Gebrauch, um gegrabbte Domain-Namen zu erlangen. Von Anfang an schwankte die jährliche Zahl der Verfahren: 2000 lag sie bei 1.857 und fiel bis 2003 auf 1.100 ab, um dann, nach einem Rückgang in 2009 auf nun 2.879 anzusteigen. Der Anstieg beträgt über 12 Jahre rund 55 Prozent. In dieser Zeit hat sich die Anzahl registrierter Internetdomains vervielfacht. Im Oktober 2012 vermeldete VeriSign über 240 Mio. registrierte Domains; Fachleute gehen von mittlerweile über 250 Mio. registrierter Internetdomains aus. Dagegen ist die Zahl von Rechtsstreitigkeiten vernichtend gering. Der Höchststand von Domain-Streiten bei WIPO fällt da kaum ins Gewicht. Freilich ist WIPO nicht die allein akkreditierte Streitbeilegungsstelle. Daneben gibt es vier weitere Stellen, von denen sich zwei im asiatisch-pazifischen Raum befinden, die bedeutungslos sind. Der in Tschechien ansässige CAC (Czech Arbitration Court), der weitestgehend Streitigkeiten über .eu-Domains nach dem ADR-Verfahren verhandelt, bearbeitet auch einige UDRP-Verfahren. Stark frequentiert ist noch das National Arbitration Forum, das jedoch 2011 Marktanteile an WIPO verloren hat. Im Jahr 2011 bearbeiteten die Experten (Panelisten) des NAF 2.082 UDRP-Verfahren.

Alles in allem liegen keine schockierenden Zahlen vor und man muss sich keine Sorgen machen, dass Domain-Streitigkeiten nach der UDRP Überhand nehmen. Angesichts dieser Zahlen stellen sich auch Zweifel hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutze von Rechteinhabern, die mit der Einführung neuer Domain-Endungen (new gTLDs) einhergehen. Der technische und finanzielle Aufwand für das Trademark Clearinghouse scheint angesichts der geringen Menge an Rechtsstreitigkeiten, auch im Hinblick auf die Einführung von möglicherweise rund 1.400 neuen Domain-Endungen, nicht gerechtfertigt.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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