UDRP

Widerstand gegen Reform-Pläne

Die Pläne der Internet-Verwaltung ICANN, das Schiedsverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) zu reformieren, stoßen auf wenig Gegenliebe: sowohl die führenden Schiedsgerichte als auch Anwälte warnten, den PraxisErfolg der UDRP nicht durch unnötige Änderungen zu gefährden.

Seit dem Jahr 1999 steht mit der UDRP ein eigenes Schiedsverfahren für Streitigkeiten um Domain-Namen zur Verfügung, das schnell, kostengünstig und grenzüberschreitend vor allem den Inhabern eingetragener Marken helfen soll, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Seither hat sich die Domain Name Industry nicht zuletzt dank der Einführung neuer Endungen grundlegend geändert. Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat daher die Generic Names Supporting Organization (GNSO), die innerhalb ICANNs für das sogenannte „policy making“ hauptverantwortlich zeichnet, bei einer Telefonkonferenz am 03. Februar 2011 beschlossen, einen Untersuchungsbericht zur UDRP einzuholen. Ziel des Berichts war unter anderem, zu klären, ob die UDRP zeitgemäß mit dem Problem des Cybersquatting umgeht, und ob es Unzulänglichkeiten gibt, die man abstellen muss. Hierzu veranstaltete ICANN am 10. Mai 2011 unter dem Titel „Current State of the UDRP“ ein zweistündiges Webinar, zu dem unter anderem Vertreter der vier UDRP-Schiedsgerichte World Intellectual Property Organization (WIPO), National Arbitration Forum (NAF), Asian Domain Name Dispute Resolution Center (ADNDRC) und Czech Arbitration Court Arbitration Center for Internet Disputes (CAC), namhafte UDRP-Schiedsrichter wie David Bernstein und Tony Willoughby, Aimee Gessner vom Automobilhersteller BMW AG sowie die meist für Domainer tätigen US-Anwälte John Berryhill und Ari Goldberger geladen waren.

Doch allzu groß scheint der Reformbedarf nicht zu sein, meinen zumindest mit WIPO und NAF die beiden größten Schiedsgerichte. In einer vorab veröffentlichten Erklärung wies die in Genf ansässige WIPO darauf hin, dass sich die UDRP als effektive Lösung für alle Verfahrensbeteiligten (Registries, Registrare, Marken- wie Domain-Inhaber) bewährt habe; nur in äußerst seltenen Fällen sei die Entscheidung des Panels vor einem ordentlichen Gericht mit Erfolg angegriffen worden. Angesichts der Erweiterung des Namensraumes sei es die völlig falsche Zeit, die UDRP zu ändern. Die WIPO warnt stattdessen, dass die UDRP nicht zum Vehikel der Markenlobby werden dürfe; damit widersetzte sich WIPO unter anderem dem Wunsch nach strafferen Verfahrensabläufen, einer Ausdehnung des Verfahrens über Markenrechte hinaus und „loser pays“-Modellen, bei denen der Verlierer die Kosten trägt. Jede kleine Änderungen könne die ausgewogene Anwendung der UDRP-Regeln in der Praxis erheblich beeinträchtigen. Dem pflichteten mit Berryhill als auch Goldberger zwei Praktiker bei.

Beschlüsse wurden anlässlich des Webinars nicht gefasst. Die nächste Gelegenheit zur Diskussion gibt es während des ICANN-Meetings in Singapur im Juni 2011. Der Abschlussbericht der GNSO soll dann im Juli 2011 veröffentlicht werden. Erste Entscheidungen, ob und gegebenenfalls in welchen Punkten die UDRP reformiert wird, sind für August 2011 angekündigt.

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