UDRP

Volkswagen lässt drei markenverletzende Domains lediglich löschen

Die Volkswagen AG wandte sich im Rahmen eines UDRP-Verfahrens an die WIPO wegen dreier Domains, die die Marke Volkswagen in sich tragen. Sie verlangte nicht die Übertragung der Domains, sondern lediglich deren Löschung.

Die Volkswagen AG sieht sich aufgrund der Registrierung der Domains volkswagen.lol, volkswagenauto.xyz und volkswagencars.lol durch einen Dritten in ihren Markenrechten verletzt. VW ist Inhaberin zahlreicher Marken, die auf »Volkswagen« lauten, unter anderem einer internationalen Marke, die am 02. Juli 1998 eingetragen wurde. Darüber hinaus ist die AG seit 1995 Inhaberin der Domain volkswagen.com. Der Beschwerdegegner registrierte die drei streitgegenständlichen Domains im Laufe des Monats August 2016. Die Beschwerdeführerin erklärte, sie habe dem Inhaber die Markennutzung nicht erlaubt und er sei in keiner Weise mit der Volkswagen AG assoziiert; vielmehr sei er bereits aufgrund mehrerer WIPO-Verfahren hinlänglich als Cybersquatter bekannt. Der Beschwerdegegner und Domain-Inhaber, der sich hinter dem Namen Cameron Jackson aus Kingston, New South Wales in Australien versteckt, meldete sich nicht zur Sache. Als Entscheider wurde Ilhyung Lee berufen, Professor an der School of Law der University of Missouri.

Ilhyung Lee gab dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Löschung der Domains volkswagen.lol, volkswagenauto.xyz und volkswagen cars.lol statt (WIPO Case No. D2016-1910). Alle drei Domain-Namen wiesen den markenidentischen Begriff »Volkswagen« auf, der jeweils auch die entscheidende Rolle in den Domains spielt. Die zusätzlichen generischen Begriffe »auto« und »cars« reichten nicht aus, die verwirrende Ähnlichkeit mit der Marke zu besiegen, zumal sie zugleich die Produkte beschreiben, die Volkswagen herstellt. Auf den Vorwurf, der Beschwerdegegner sei nicht legitimiert und habe keine eigenen Rechte am Begriff Volkswagen, reagierte der Beschwerdegegner nicht. Für Lee gab es keinen Anhaltspunkt, der für ein Recht oder legitimes Interesse des Domain-Inhabers spräche, die Domain-Namen zu nutzen. Bei der Frage nach der Bösgläubigkeit erschien es Lee schwierig, darauf zu schließen, der Beschwerdegegner hätte die Volkswagen AG oder ihre Marken zum Zeitpunkt seiner Domain-Registrierung nicht gekannt. Die zwischen den Parteien laufende Korrespondenz lasse eher darauf schließen, dass der Domain-Inhaber die Domains an VW zu einem hohen Preis verkaufen wollte. Ausserdem leiten die Domains auf eine Seite weiter, auf der es heißt: »Welcome to [der jeweilige Domain-Name]«. Aber von der inaktiven Nutzung einer Domain lasse sich nicht auf eine bösgläubige Nutzung schließen. Es komme auf die Umstände des Einzelfalles an. Hier sprach die sehr bekannte Marke zusammen mit dem Versuch des Domain-Inhabers, seine Identität im Wege eines Privacy Service zu verschleiern zusätzlich für seine Bösgläubigkeit. Damit bestätigten sich alle drei Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP, und Ilhyung Lee gab dem Antrag auf Löschung der Domains statt.

Im Hinblick auf den von Volkswagen gestellten Beschwerdeantrag, der lediglich die Löschung und nicht den Transfer der Domains vorsah, lässt sich ein wenig auf die Domain-Strategie von Volkswagen schließen. Angesichts der berühmten Marke, die für Autos aus Wolfsburg steht, wären jedenfalls die beiden Domains, die als Zusatz »auto« und »cars« aufweisen, uninteressant. Immerhin ergäbe volkswagen.lol noch ein klein wenig Sinn. Allerdings verfügt VW auch über die eigene Domain-Endung .volkswagen, die vor knapp 2 Jahren ins Root eingetragen wurde, wobei Inhaberin der Endung .volkswagen die Volkswagen Group of America Inc. ist. Diese will die Endung für sich und die Konzernmutter mit dem Ziel nutzen, »the number one automotive brand« zu werden. Bisher sieht man davon unter der Endung nicht viel. Das spricht einmal mehr dafür, die Domain volkswagen.lol sich übertragen zu lassen. Ein anderer Aspekt ist, dass die drei im Streit stehenden Domains nicht geparkt waren oder sonst zur Bereicherung durch die Verwirrung von Nutzern genutzt wurden. Der Domain-Inhaber bot sie lediglich Volkswagen zum Kauf an. Dass Volkswagen darauf reagiert und gegen nicht aktuell schädigendes Cybersquatting vorgeht, zeigt, wie rigoros die Domain-Strategie des Konzerns ist. Das sollte in der Cybersquatting-Welt gehört werden und sie von einer Registrierung von VW-Domains abhalten.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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