UDRP

Vampirischer Streit um bellaforrest.com und andere Domains

Im Rahmen eines großen Wirtschaftsstreits versuchte die Inhaberin der Marke »Bella Forrest« sieben von ihrer Gegnerin registrierte Domains per UDRP-Verfahren zu ergattern. Ein Dreier-Panel des Forum (NAF) sortierte die Domains und kam zu unterschiedlichen Ergebnissen, die blutig für die Beschwerdeführerin ausgingen.

Die US-amerikanische Hot Pancakes Ltd. steht im Streit mit Amber Murphy, der portugiesischen Rechtsanwaltskanzlei Carlos Pinto de Abreu e Associados und anderen. Unter anderem streiten die Parteien vor dem Supreme Court of the Commonwealth of The Bahamas über Gelder auf einer Bank auf den Bahamas und das Recht an den »Bella Forrest«-Marken, die in den USA und dem Vereinigten Königreich registriert sind. Die Hot Pancakes Ltd. beantragte vor dem Supreme Court festzustellen, dass der Versuch der Beklagten, sich als wirtschaftlich Berechtigte der klagenden Gesellschaft auszugeben, ein betrügerisches Fehlverhalten darstellt. Die Beklagte ihrerseits beantragte in dem Verfahren unter anderem festzustellen, dass alle Aktien des Unternehmens der Klägerin zu ihren Gunsten gehalten werden, und dass die Gelder auf dem strittigen Bankkonto, das auf den Namen der Klägerin läuft, zusätzlich zu allen anderen Vermögenswerten (wie die Marken), die auf deren Namen laufen, wirtschaftliches Eigentum der Beklagten sind. Parallel zu diesem Verfahren erhob die Hot Pancakes Ltd. eine UDRP-Beschwerde vor The Forum (NAF) und verlangt die Übertragung der Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com, shadebooks.com, morebellaforrest.com und harleymerlin.com. Zur Entscheidung aufgerufen wurde ein Dreier-Panel bestehend aus Charles A. Kuechenmeister als Vorsitzendem sowie Sandra J. Franklin und Aaron Newell als Beisitzer.

Aufgrund der besonderen Umstände des Falles fiel die Prüfung der Beschwerde unkonventionell aus. Es kam zu einer geteilten Entscheidung: Hinsichtlich der Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com und morebellaforrest.com lehnten das Panel eine Entscheidung ab, hinsichtlich der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com wies es die Beschwerde zurück und entschieden auf ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) (NAF Claim Number: FA2111001972226). In erster Linie arbeitete das Panel an einer Vorprüfung zum UDRP-Verfahren, da dieses in Konkurrenz mit dem großen Streit vor dem Supreme Court of the Commonwealth of The Bahamas stehe. Bereits im Oktober 2020 sei dieser Rechtsstreit angestoßen worden, und werde weiter fortgeführt. Im Rahmen des Rechtsstreit und der Anträge der Parteien fänden die Domain-Namen keine Erwähnung. Derzeit gehörten die Domains der Gegnerin des UDRP-Verfahrens, und die Rechte an der US- und UK-Marke „Bella Forrest“ habedie Beschwerdeführerin inne. Allerdings streiten die Parteien vor dem Supreme Court auch über diese Markenrechte. Für das UDRP-Verfahren sei es aber von erheblicher Bedeutung, wenn nicht gar entscheidend, welcher Partei die Markenrechte zugesprochen werden. Die Parteien führen noch weitere Rechtsstreite in Portugal, auf Zypern, in der Schweiz und New York hinsichtlich der Kontrolle über das Unternehmen Hot Pancakes Ltd., die Einfluss haben könnten.

Das Panel führt aus, solange der Streit um die Unternehmensführung und die Werte des Unternehmens und damit um die Marken ungeklärt ist, wäre eine Entscheidung im UDRP-Verfahren über die markenidentischen oder -ähnlichen Domains verfrüht. Mit Ausnahme der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com verlange ein Streit der Parteien ein umfassendes Verfahren mit ausführlicher Verhandlung, Zeugenbefragung und Beweiswürdigung. Das Panel trage sich in diesem UDRP-Verfahren nicht mit der Absicht noch habe es die Möglichkeiten, ein so umfassendes Verfahren zu bestreiten. Aus diesem Grunde entscheide man sich dagegen, über die Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com und morebellaforrest.com zu entscheiden. Hinsichtlich dieser Domains weise man die Beschwerde zurück. Hinsichtlich der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com verlief die Prüfung dann ruckzuck: Die Beschwerdeführerin habe vorgetragen, Inhaberin von »Bella Forrest«-Marken zu sein. Die beiden Domains lassen jede Ähnlichkeit mit den Marken vermissen. Demnach liege keine Marken-Identität vor, womit die Beschwerdeführerin bereits am ersten Element der UDRP scheitere und folglich keinen Anspruch auf Übertragung der beiden Domains habe. Das Panel ging alsdann sogleich in die Prüfung eines RDNH ein, welches die Gegnerin beantragt hatte. Hinsichtlich der Domains bellaforrest.net, bellaforrest.org, bellaforrest.com, forrestbooks.com und morebellaforrest.com reichten aufgrund des laufenden Streits um die Inhaberschaft der Markenrechte die Nachweise nicht aus, auf RDNH zu schließen. Aber anders sehe es für die Domains shadebooks.com und harleymerlin.com aus, bei denen man beim einfachen Vergleich mit den Marken erkenne, dass die Beschwerdeführerin im UDRP-Verfahren nicht hätte obsiegen können. Das habe die Beschwerdeführerin wissen können oder wissen müssen, als sie die Beschwerde erhob. Was diese beiden Domains betrifft, agiere die Beschwerdeführerin bösgläubig und missbrauche das UDRP-Verfahren, weshalb sie sich des Reverse Domain Name Hijacking schuldig gemacht habe.

Dementsprechend entschied das Panel hinsichtlich der Domains shadebooks.com und harleymerlin.com auf Abweisung des Übertragungsantrags und Verbleib derselben bei der Gegnerin. Darüber hinaus wies das Panel die Beschwerde zurück, gewährte aber der Beschwerdeführerin das Recht, die Beschwerde in Bezug auf die Bella-Forrest-Domains erneut einzureichen, wenn das Recht auf Kontrolle des Unternehmens der Beschwerdeführerin endgültig geklärt ist. Im Übrigen bestätigte das Panel im Falle der Domain-Namen shadebooks.com and harleymerlin.com das Vorliegen eines Reverse Domain Name Hijacking.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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