In dieser Entscheidung wandte sich die Visioner Kutus Kutus Ltd. mit Sitz auf Zypern in einem UDRP-Verfahren gegen den indonesischen Inhaber der Domain kutuskutus.com an die WIPO.
Die Beschwerdeführerin, die therapeutische Öle unter ihrer Marke »KUTUS KUTUS« vertreibt, verwies auf ihre drei seit Januar 2019 eingetragenen Markenrechte in der EU, den USA und UK. Dem Gegner wirft sie vor, über die Domain kutuskutus.com auf eine Facebook-Seite weiterzuleiten, wo er seinerseits »Varash Healing Oil« anbiete. Der Gegner hält entgegen, die Beschwerdeführerin hätte die Marken nicht registrieren dürfen, da »Kutus Kutus« die Zahl »88« auf Indonesisch und als Glückszahl bekannt sei. Davon abgesehen, habe er die Domain am 18. Dezember 2013 registriert, lange bevor die Beschwerdeführerin ihre Marken habe eintragen lassen. Der britische Rechtsanwalt Steven A. Maier wies als Entscheider die Beschwerde ab (WIPO Case No. D2020-2296). Zwar stellte er die Identität von Domain und Marke fest. Doch lag für ihn auf der Hand, dass die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung der Domain nicht erfüllt sei, da die Marken zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden und er von diesen nichts wissen konnte. Auf die Inhalte unter der Domain komme es unter diesen Umständen nicht an. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegner überging er kurzerhand.
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