UDRP

Streit um die vermeintliche Vertipper-Domain wwtm.org

Die Maharishi Foundation, Inhaberin der Marke »TM«, scheiterte im Streit um die Domain wwtm.org: Was sehr wie eine VertipperDomain aussieht und die Maharishi Foundation vermeintlich berechtigterweise zu einem vielversprechenden Verfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy verleitete, erwies sich als ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking.

Die 1966 gegründete US-amerikanische Maharishi Foundation USA, Inhaberin der Marken »TM« und »Transcendental Meditation«, bietet Kurse und Seminare zur persönlichen Entwicklung an. Sie nutzt die Domain tm.org, wobei die Buchstaben TM die Abkürzung für »Transcendental Meditation« sind. Sie sieht ihre Markenrechte durch die Domain wwtm.org verletzt. In einem UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen den Inhaber der Domain, der seinen Sitz in Cambridge (United Kingdom) hat, trägt sie unter anderem vor, sie sei unter der Markte »TM« weltweit bekannt, die Domain des Gegners sei zum Verwechseln ähnlich und es sei eine Vertipper-Domain zur Marke »TM«, indem sie die URL www.tm.org abwandle. Die Domain diene alleine dazu, aufgrund der Marke Nutzer auf die Website des Gegners zu führen und so wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Der Gegner, der wwtm.org 2020 registriert hat, stellt richtig, man könne hier nur »tm.org« und »wwtm.org« oder »www.tm.org« und »www.wwtm.org« miteinander vergleichen. Er habe kein Interesse in der Marahish Foundation oder deren Kunden, die ihm gänzlich unbekannt war. WWTM stehe für »Working With The Mind«, wobei er auf seiner Webseite seine Dienste und ein von ihm geschriebenes Buch anbiete, das sich von denen der Beschwerdeführerin unterscheiden. Es handele sich bei seinem Angebot um ein legales soziales Angebot, das 2019 das Projekt »Mindfulness in Prisons« gestaltete. Sein Angebot lebe zudem von Spenden, wie die 2020 aus dem National Lottery COVID19 Fund, um von COVID19 betroffenen Menschen mit einem »Mindfulness Program« zu helfen. Er beantragte, ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen. Zum Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt John Swinson bestimmt.

Swinson wies die Beschwerde ab und bestätigte das RDNH (WIPO-Case No. D2021-1333). Klar war für ihn, dass die Marke „TM“ vollständig in der Domain wwtm.org enthalten ist, weshalb das erste Element der UDRP erfüllt war. Auch habe die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht, wonach der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain habe. Doch habe dieser erfolgreich seine tatsächliche Berechtigung vorgetragen und den Anscheinsbeweis so entkräftet. Er betreibe eine legale soziale Unternehmung in Form einer Community Interest Company (CIC). Es gäbe keine Hinweise, dass der Gegner seine CIC »Working With The Mind« und die Domain mit der Beschwerdeführerin im Sinn gründete, registrierte oder betreibt. Damit hatte die Beschwerdeführerin das zweite Element nicht erfüllt. Auch bei der Frage der Bösgläubigkeit war sie nicht erfolgreich, weil Swinson keine Hinweise fand, dass die Marke der Beschwerdeführerin und sie selbst auch im United Kingdom registriert und bekannt seien. Mithin konnte er keine Hinweise feststellen, dass der Gegner seine Domain mit der Marke im Sinn registriert oder genutzt habe. Die Erklärung des Gegners, er habe seine CIC, mit der er »Mindfulness« verbreite, »Working With The Mind« genannt und dann die Domain wwtm.org registriert, sei glaubhaft. Swinson sah deshalb nicht, dass die streitige Domain als Vertipper-Domain registriert worden sei. Schließlich widmete er sich der Frage des RDNH. Hier kam zusammen, dass die Parteien vor dem UDRP-Verfahren bereits miteinander kommuniziert hatten und der Gegner dabei auf die Inhalte seiner Website verwiesen hatte. Mit den Worten:

You and the Foundation you represent can read more about WWTM on our website at wwtm.org.

gab er ihnen Gelegenheit, sich Klarheit über den Grund für den Domain-Namen zu verschaffen. Zudem ließ sich die Beschwerdeführerin durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten, die die notwendige Fachkenntnis mit sich brachte, um zu erkennen, dass ein UDRP-Verfahren hier nicht erfolgreich sein würde. Damit lag für Swinson ein typischer Fall für den Missbrauch der UDRP vor und so ein RDNH, weshalb er die Beschwerde abwies und dem Antrag auf Reverse Domain Name Hijacking stattgab.

Die Domain wwtm.org für sich lässt Raum für die Annahme, es handele sich um eine typische Vertipper-Domain, die besser noch ein drittes »w« aufgewiesen hätte. Aber tatsächlich bot der Inhaber nicht nur eine Erklärung für den Domain-Namen, sondern auch entsprechende Inhalte und Nachweise, dass es sich eben nicht um eine Vertipper-Domain handele. Das Ergebnis des UDRP-Verfahrens wäre ohne entsprechende Nachweise sicherlich anders gewesen.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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