UDRP

Streit um deeded.com scheitert für Beschwerdeführerin bereits an der Marke

Im Dezember vergangenen Jahres scheiterte die Beschwerdeführerin vor der kanadischen Schiedsstelle CIIDRC im UDRP-Verfahren um die Domain deeded.com bereits am Nachweis der eigenen Marke und fing sich prompt ein Reverse Domain Name Hijacking ein.

Die im Oktober 2019 gegründete Deeded Inc. aus Ontario (Kanada) sieht ihre Rechte durch die Domain deeded.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der kanadischen Schiedsstelle CIIDRC (Canadian International Internet Dispute Resolution Centre). Die Beschwerdeführerin bietet eine Technologieplattform für Kunden, die in Ontario und anderen Provinzen Kanadas ein Haus kaufen, verkaufen oder refinanzieren wollen. Dazu nutzt sie die im Januar 2020 registrierte Domain deeded.ca. Sie beschreibt sich selbst als Inhaberin der Anträge für die kanadischen Marken »DEEDED« und »GETDEEDED«. Im UDRP-Verfahren trägt sie unter anderem weiter vor, CAD 1 Mio. in Werbung investiert und dank ihrer Dienstleistung große öffentliche Bekanntheit in Kanada erlangt zu haben. Der Gegner, Eric Rabkin / ICSID Lawyers LLC, hatte die Domain deeded.com im April 2022 gekauft. Er hält entgegen, die Beschwerdeführerin habe keinen Nachweis dafür erbracht, Inhaberin einer kanadischen Marke zu sein. Man selber sei berechtigt, die Domain zu nutzen, da es sich bei »deeded« um einen einfachen beschreibenden englischsprachigen Begriff handelt und man die Domain nutzt, um Besucher auf die Website der eigenen Immobilienrechtskanzlei zu leiten.

Der zum Entscheider bestimmte neuseeländische Jurist David L. Kreider wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe, Markeninhaberin zu sein. In der Folge stellte er ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest (CIIDRC Case Number: 18538-UDRP). Die Beschwerdeführerin berühme sich lediglich, Marken in Kanada beantragt zu haben. Kreider stellte fest, dass es in der UDRP-Rechtsprechung allgemein anerkannt sei, dass eine Markenanmeldung allein kein Markenrecht darstelle. Die Beschwerdeführerin müsste umfänglich nachweisen, gewohnheitsrechtliche Markenrechte innezuhaben. Das sei aber schon aufgrund des beschreibenden Begriffs »deeded« fraglich, da damit der Akt der Übertragung oder Abtretung durch eine unterzeichnete Urkunde, die eine rechtliche Übertragung, ein Geschäft oder einen Vertrag enthält, bezeichnet wird, wie in: »they deeded the house to her son« (»Sie vererbten das Haus an ihren Sohn«). Daraus ergäbe sich für die Beschwerdeführerin eine höhere Anforderung, die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu belegen. Sie habe zwar behauptet, ihre Domain deeded.ca entsprechend ab Januar 2020 genutzt zu haben, aber eine Überprüfung der Website auf archive.org zeige, dass sie frühestens am 29. Juni 2020, also sechs Monate später, aktiv war. Sie legte keinen Nachweis vor, der zeige, wie ihre Website aussah, bevor der Gegner die Domain deeded.com im April 2022 erworben hat. Die Investitionen in Werbung und Aktivitäten in Social Media oder Umsätze und Einkünfte aus ihrer Tätigkeit belegte die Beschwerdeführerin ebenfalls nicht. Da sie keinerlei ausreichenden und glaubwürdigen Nachweis für etwaige Markenrechte erbracht habe, scheitere sie bereits am ersten Element der UDRP. Für Kreider gab es keinen Grund, die weiteren Voraussetzungen zu prüfen.

Allerdings schaute er sich an, ob ein Fall von RDNH vorliegt. Wie sich im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin behaupteten kanadischen Markenanträgen zeige, wiesen die Einträge im »Canadian Intellectual Property Office« (Kanadisches Markenamt) unter der Rubrik »Action History« lediglich den Eintrag auf, wonach die Beschwerdeführerin am 05. Juli 2022 einen »Vor-Prüfungsbrief« erhalten habe. Unter der Kommentarrubrik finde sich jeweils der Eintrag: »Goods or Services Not Acceptable« (»Waren und Dienstleistungen nicht akzeptabel«). Weitere Kommentareinträge finden sich nicht. Dies habe die Beschwerdeführerin gegenüber dem Schiedsgericht verschwiegen. Hinzu komme, dass die Domain bereits 2003 registriert wurde und – wie der Akte zu entnehmen – in den letzten Jahren mehrmals zum Verkauf stand, zuletzt am 30. November 2021, also auch noch, nachdem die Beschwerdeführerin ihre Domain deeded.ca registriert hatte. Der Gegner hatte nachgewiesen, die Domain deeded.com am 13. April 2022 für den Betrag von CAD 17.158,65 erworben zu haben, während die Beschwerdeführerin zahlreiche andere Domains wie deeded.homes, deeded.net und deeded.info kaufte. Kreider bestätigte das Vorliegen eines RDNH: die Beschwerdeführerin habe den Gegner den Kosten und der Belastung eines UDRP-Verfahrens ausgesetzt, das sie auf eine bloße, haltlose Beschwerde gründete, bei der sie unvollständige und irreführende Beweise vorlegte, und das auch noch vertreten durch einen Anwalt. Die Beschwerdeführerin hätte wissen müssen, dass sie damit nicht eines der drei Elemente der UDRP erfüllen würde. Damit wies er die Beschwerde ab.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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