UDRP

Service-Tipps von Matt Serlin für Domain-Inhaber

Matt Serlin besitzt 15 Jahre Erfahrung in der Domain-Industrie. Zwei aktuelle UDRP-Verfahren stimmen ihn nachdenklich, nachdem er zuvor die UDRP-Entscheidung über imi.com wahrgenommen hatte. Er macht in einem Artikel auf circleid.com Domain-Inhaber und Markeninhaber auf ein besonderes Risiko aufmerksam.

Beim Streit um imi.com vor dem National Arbitration Forum (NAF) gewann die Beschwerdeführerin, unter anderem, weil der Domain-Inhaber sich nicht wehrte und schwieg (NAF Claim Number: FA171 0001753342). Die Domain wurde am 15. März 1994 registriert, während die US-Marke der Beschwerdeführerin erst 2003 eingetragen wurde. Sie berief sich aber auch auf ihr 50-jähriges Renommee in ihrer Branche, wo sie unter „IMI“ bekannt sei. Mit einer guten Verteidigung hätte man dem etwas entgegenhalten können, doch der Domain-Inhaber meldete sich nicht im Verfahren.

Aktuell laufen vor der WIPO noch zwei UDRP-Verfahren gegen die Domains ivi.com (D2017-2240) und ktg.com (D2017-2241), die ähnliche Konstellationen zum imi.com-Fall abbilden. Beide Domains sind bereits lange registriert: ivi.com seit 1992 von der WebMD LLC, einem Anbieter von Gesundheitsinformationen, der die Domain aber zur Zeit nicht nutzt. Die Beschwerdeführerin sitzt in Spanien, nutzt ivi-fertility.com und scheint seit 1990 in Valencia tätig zu sein. Die Domain ktg.com ist seit spätestens 2001 registriert und gehört der HUKU LLC, einer Unternehmung in Belize, die Inhaberin zahlreicher generischer Domains ist. Sie leitet auf domainholdingsbrokerage.com weiter und steht, wie es dort heisst, möglicherweise zum Verkauf. Beschwerdeführerin ist die Kitchens To Go, die die 1998 registrierte Domain kitchenstogo.com und k-t-g.com nutzt.

Ob die Domain-Inhaber in diesen Fällen sich gegen die Vorwürfe wehren, ist unklar, denn die Entscheidungen stehen noch aus. Um aber solchen UDRP-Verfahren erfolgreich zu begegnen und dem Schicksal des imi.com-Inhabers zu entgehen, sind für Domain-Inhaber laut Serlin drei Punkte essentiell:

  • Domain-Inhaber sollten sicherstellen, dass die WHOIS-Daten korrekt und aktuell sind, damit jegliche Korrespondenz auch beim Inhaber ankommt.
  • Wird eine lange Zeit registrierte Domain mit einem UDRP-Verfahren angegriffen, sollte der Domain-Inhaber unbedingt reagieren und im UDRP-Verfahren Stellung nehmen, damit nicht der Beschwerdeführer die einzige Stimme ist, die zum Tragen kommt.
  • Domain-Inhaber sollten auch sicherstellen, dass der Registrar, über den die Domain registriert ist, ihn im Falle eines UDRP-Verfahrens darüber informiert. Denn der Registrar erhält seinerseits eine eMail von der Streitbeilegungsstelle. Diese sollte er an seinen Kunden weiterreichen.

Die drei Punkte ergänzt der Urheberrechts- und Domain-Anwalt Gerald M. Levine mit dem Hinweis, Domain-Inhaber sollten sich auch um die Inhalte der Domain kümmern, nicht dass etwa über einen Parking-Service Links zum Markeninhaber oder seinen Konkurrenten laufen, wie das im Streit um imi.com zusätzlich der Fall war.

Wohlgemerkt: es geht hier ausnahmsweise nicht um Fälle, bei denen gezielt markenrechtsverletzende Domains registriert werden, um diese zu vergolden. Es gibt aber zahlreiche alte Domain-Portfolios mit Domains wie die von Serlin genannten, die nicht im Hinblick auf Marken registriert wurden, sondern wegen ihrer generischen Eigenschaft, die sie wertvoll machen. Gegen solche Domains muss ein UDRP-Verfahren nicht notwendigerweise erfolgreich sein.

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