UDRP

Ralf Bohle GmbH gewinnt vier Schwalbe-Domains in vier Streitbeilegungsverfahren

Die deutsche Unternehmung Ralf Bohle GmbH ist Inhaberin der Marke »Schwalbe« sowie ein Hersteller von Fahrradreifen und -schläuchen, Rollstuhlreifen und anderem Fahrradzubehör. In den vergangenen Monaten führte sie erfolgreich vier UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen die Inhaber der Domains schwalbeparts.xyz, schwalbebike.com, schwalbepneus.com und schwalbevelo.com.

Die Gegner der vier UDRP-Verfahren saßen alle in China, die Domains wurden jeweils genutzt für Seiten, die das Schwalbe-Logo aufwiesen und Schwalbe-Produkte zu massiv günstigen Preisen anboten. Sobald die Beschwerdeführerin bei den jeweiligen Registraren um Daten der Domain-Inhaber anfragte, wurden die Webangebote unter den Domains entfernt. In den UDRP-Verfahren vor der WIPO berief sich die Ralf Bohle GmbH als Beschwerdeführerin auf ihre diversen Schwalbe-Wort- und -Wort/Bild-Marken und darauf, dass die jeweiligen Gegner keine Lizenzen oder die Erlaubnis zur Nutzung ihrer Marken hätten. Die Beschwerdeführerin ging davon aus, dass es sich bei den teilweise um 40% bis 60% günstiger angebotenen Schwalbe-Artikeln unter den streitbefangenen Domains um Fälschungen handelt. In keinem der Fälle meldete sich ein Gegner.

schwalbeparts.xyz (WIPO Case No. D2022-4478) und schwalbebike.com (WIPO Case No. D2022-4477)
In den Verfahren um die beiden Domains schwalbeparts.xyz (WIPO Case No. D2022-4478) und schwalbebike.com (WIPO Case No. D2022-4477) entschied der französische Rechtsanwalt mit Sitz in Spanien Benjamin Fontaine. Der wies bei der Prüfung eines Rechts oder berechtigten Interesses an der Nutzung der Domain schwalbeparts.xyz darauf hin, dass es an dieser Stelle nicht darauf ankomme, ob über die Website angebotene Waren Fälschungen seien. Auch wenn es sich um echte Schwalbereifen gehandelt hätte, der Gegner habe seine Beziehung zur Beschwerdeführerin auf der Seite nicht dargelegt, womit der »Oki Data Test« scheitere. Beim »Oki Data Test« (Oki Data Americas, Inc. gegen ASD, Inc. – WIPO Case No. D2001-0903) muss der Domain-Inhaber vier Kriterien erfüllen, aus denen sich eine berechtigte Nutzung einer »Marken-Domain« ergeben kann. Zu diesen gehört die Voraussetzung, auf der Website unmissverständlich und gut sichtbar die Beziehung zwischen Domain-Inhaber und dem Markeninhaber darzustellen, was hier, wie von Fontaine festgestellt, nicht der Fall war. Bei Prüfung der Bösgläubigkeit der Gegner ging Fontaine auf die Gemeinsamkeiten der Webangebote beider von ihm bearbeiteten Fälle ein und vermutet, dass die beiden miteinander verbunden sind. So seien die Domains am selben Tag registriert worden, wiesen dieselbe Konfiguration, das selbe Layout und dieselben Inhalte auf. Davon abgesehen, lägen alle Voraussetzungen für die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domains vor. Fontaine entschied in beiden Fällen auf Übertragung der Domain.

schwalbepneus.com (WIPO Case No. D2023-0794)
Im Streit um die Domain schwalbepneus.com (WIPO Case No. D2023-0794) entschied der österreichische Rechtsanwalt Christian Gassauer-Fleissner. Er unterstrich, dass die äußerst günstigen Angebote unter der Domain auf illegales Verhalten schließen lassen. Es sei höchst unwahrscheinlich, dass der Gegner bei der Registrierung der Domain keine Kenntnis von den Marken der Beschwerdeführerin hatte. Gerade der Begriff »pneus« (»Reifen« auf französisch) im Domain-Name fördere die Möglichkeit einer Irreführung und Verwechslung mit Schwalbe-Produkten. Nachdem Gassauer-Fleissner auch im Hinblick auf die Nutzung der Domain Bösgläubigkeit festgestellt hatte, entschied er auf Übertragung der Domain.

schwalbevelo.com (WIPO Case No. D2023-0131)
Der kolumbianische Rechtsanwalt und Professor Daniel Peña entschied im Streit um die Domain schwalbevelo.com (WIPO Case No. D2023-0131) und kam zum selben Ergebnis wie die anderen. Auch hier wies die Verbindung der Marke »Schwalbe« mit dem Begriff »Velo«, der die Waren der Beschwerdeführerin beschreibt, auf die Bösgläubigkeit bei der Domain-Registrierung hin. Die Inhalte unter der Domain und die Nutzung des Schwalbe-Logos bestätigten auch eine bösgläubige Nutzung. Zudem versteckte der Gegner seine Identität hinter einem WHOIS-Privacy Service, was unter bestimmten Umständen ein weiterer Hinweis auf die Bösgläubigkeit darstelle. So bestätigte Peña die Beschwerde der Ralf Bohle GmbH und entschied auf Übertragung der Domain.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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