UDRP

Prager Gericht senkt den Gebührendruck

Das Schiedsgericht der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik mit Sitz in Prag hat angekündigt, die Gebühren für ein UDRP-Verfahren auf bis zu EUR 500,– zu senken. Damit wächst der Druck auf die anderen Schiedsgerichte, auch ihre Verfahren kostengünstiger und effizienter zu gestalten.

Erst seit November 2009 bietet das international als „Czech Arbitration Court“ (CAC) bekannte Gericht Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) an, hat seither jedoch durch einige Detailverbesserungen wie der Umstellung auf ein papierloses Verfahren wiederholt von sich Reden gemacht. Im Herbst 2009 hat man weitere Diskussionen um Änderungen der UDRP angestoßen, und einen der wichtigsten Vorschläge nun mit Wirkung ab dem 15. März 2010 umgesetzt: in allen Fällen, in denen der Antragsgegner keine Stellungnahme abgibt und für das Gericht keine eingehende Urteilsbegründung notwendig wird, reduzieren sich die Gebühren für das Verfahren auf EUR 500,–, nach derzeitigem Kurs umgerechnet also etwa US$ 700,–. Bisher lagen die Mindestgebühren bei EUR 800,–, umgerechnet also etwa US$ 1.100,–. Das Gericht erhält bei solchen vereinfachten Entscheidungen, die sich in etwa mit einem Versäumnisurteil nach § 331 der deutschen Zivilprozessordnung vergleichen lassen, einen Anteil von EUR 250,–.

Der CAC hat damit eine Art Preisrunde unter den insgesamt vier UDRP-Schiedsgerichten ausgelöst. Zum Vergleich: bei der Genfer WIPO beginnt die Gebührentabelle bei US$ 1.500,– für Streitigkeiten vor dem Einzelrichter um bis zu fünf Domains; mit der Zahl der Richter und der Domains steigen sodann die Gebühren. Etwas günstiger sind Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF), aber auch hier sind mindestens US$ 1.300,– fällig. Bliebe noch das in UDRP-Streitigkeiten selten gefragte Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), bei dem man ab einer Gebühr von US$ 1.000,– vorstellig werden kann. Die WIPO hatte bereits im November des letzten Jahres angekündigt, an einer Art Schnellverfahren arbeiten zu wollen.

Ebenfalls mit Wirkung ab 15. März 2010 ändern sich die vom CAC verwendeten Standardformulare für UDRP-Schriftsätze. Sie sollen sowohl Klageanträge als auch -erwiderungen noch verständlicher machen, und werden durch online abrufbare Erläuterungen ergänzt. Selbst für das Urteil gibt es einen Vordruck, der eine formelle Einheitlichkeit des Verfahrens gewährleisten soll.

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