UDRP

Osram GmbH räumt in drei WIPO-Verfahren mit drei Cybersquattern auf

Die Osram GmbH erwehrt sich zahlreicher Cybersquatter, die unterschiedlichste Vertipper-Domains registrieren. Wir haben uns drei aktuelle UDRP-Entscheidungen angeschaut.

Die älteste der drei Osram-Entscheidungen stammt vom 26. Februar 2019 und betraf die Domain osarm.pw von den Palau-Inseln. Osram wandte sich an die WIPO und beantragte die Übertragung der Domain. Inhaberin der Domain ist die ziinex22 zinnex, zinnex Inc. mit Sitz in Spanien, die über die Domain per eMail gefälschte Osram-Rechnungen an die indische Osram-Kundin Phoenix Lamps versandte. Die Gegnerin meldete sich nicht im Verfahren. Der britische Rechtsanwalt David Perkins bestätigte die Osram-Beschwerde (WIPO Case No. DPW2019-0001), wobei er die Domain osarm.pw als gezielte Vertipperdomain von osram.pw, die die Beschwerdeführerin inne hat, einschätzte.

Den zweiten und dritten Osram-Fall bearbeitete der brasilianische Rechtsanwalt Mario Soerensen Garcia. Im Streit um die im November 2018 registrierte Domain orsam-os.com, den er am 27. Februar 2019 entschied, reagierte der Domain-Inhaber, Crawford Kieran mit Sitz in London (Großbritannien), ebenfalls nicht auf das UDRP-Verfahren bei der WIPO. Garcia gab der Beschwerde von Osram statt (WIPO Case No. D2019-0034), wobei der Vorwurf erneut gefälschte Osram-Rechnungen waren, die über eine eMail-Adresse unter der Domain versandt wurden. Garcia stellt völlig unhinterfragt fest, dass das Vertippen der Marke »Osram« und der Zusatz »-os« nichts an einer Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain ändere. Er verwies auf frühere WIPO-Entscheidungen, bei denen die Identität oder Verwechslungsfähigkeit bestätigt wurde,

when the domain name includes the trademark, or a confusingly similar approximation, regardless of the other terms in the domain name.

Der betrügerische Missbrauch der Domain und der Umstand, dass der Gegner auf das Verfahren nicht reagierte, sprächen zudem für dessen Bösgläubigkeit.

Der dritte Streitfall betraf die im November 2018 registrierte Domain osramarabia.com. Osram trug vor, dass die Domain für einen Webshop der UBM Universal Building Materials Merchants Co. Ltd. genutzt werde, über den Osram-Beleuchtungsprodukte beworben und vertrieben werden, ohne einen Hinweis, dass das Geschäft nicht mit Osram in Verbindung steht. Der Inhaber der Domain osramarabia.com, ein Gokhan Goksel mit Sitz in der Türkei, sei nicht autorisiert gewesen, die Domain zu registrieren und zu nutzen. Garcia entschied auch diese Beschwerde zu Gunsten von Osram (WIPO Case No. D2018-2916). Er bestätigte die Ausführungen von Osram und fand insbesondere, dass die geographische Bezeichnung »arabia« im Domain-Namen nichts an der Verwechslungsgefahr mit der Marke von Osram ändere. Konsumenten würden durch die Domain in die Irre geführt, da sie davon ausgingen, der Webshop werde durch Osram autorisiert betrieben. Auch hier stützte sich Garcia darauf, dass der Umstand, das der Gegner sich in dem Verfahren nicht zu Wort meldete, gegen ihn und für seine Bösgläubigkeit sprach.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top