UDRP

NAF verliert Marktanteile an WIPO

Die Anzahl von UDRP-Verfahren stieg im Jahr 2011 an. Doch während die WIPO mehr Arbeit hatte, verzeichnete das Streitbeilegungsinstitut NAF einen Rückgang der Fälle.

NAF, das National Arbitration Forum mit Sitz in Minneapolis, USA, gab in einer Presseerklärung die Zahlen für 2011 bekannt. Danach verbuchte das NAF 2.082 Streitbeilegungsfälle im Rahmen des Domain Dispute Programms, die zwar gegenüber 2009 (1.759 Fälle) einen Anstieg um 18 Prozent darstellen, jedoch 95 Fälle weniger als 2010 sind. Demgegenüber hatte die World Intellectual Property Organization (WIPO) bereits im März verlautbart, dass in 2011 insgesamt 2.764 Fälle über 4.781 Domains eingereicht wurden, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 2,5 Prozent (68 Fälle mehr als 2010) gleich komme. Die NAF-Daten weisen zudem aus, dass 96,2 Prozent der Fälle generische Top Level Domains betrafen, 73 Fälle sich auf die US-amerikanische Landesendung .us bezogen und zehn Fälle .xxx-Domains unter der speziellen Streitbeilegungsordnung RES (Rapid Evaluation Service) betrafen. 1.734 Fälle der insgesamt 2.082 wurden durch die Panels entschieden, während in den restlichen Fällen sich die Parteien überwiegend einigten.

Für Kevin Murphy von domainincite.com macht der Vergleich der Zahlen von NAF und WIPO deutlich, dass immer mehr Prozesse an WIPO abwandern, während NAF langsam aber sicher auf der Strecke bleiben wird. Und das, wo gelegentlich Stimmen laut werden, wonach NAF-Schiedsrichter den Antragstellern freundlicher gesinnt seien. Dieser Vorwurf, der laut Kevin Murphy durch die Anzahl absurder Entscheidungen gegen Inhaber von generischen Begriffsdomains gestützt wird (die Entscheidungen ergingen öfter beim NAF), erscheint im Lichte der Abwanderung von Fällen zur WIPO kaum haltbar.

Domain-Anwalt John Berryhill, der sich um die neue Domain-Endung .udrp bewerben soll, kommentierte die Einschätzungen von Kevin Murphy dahin, dass man die Entwicklung nicht auf einen Faktor reduzieren kann. Es gibt Gründe für NAF, wie das einfache Hochladen von Dokumenten, klarere und Antragsgegner freundlichere Behandlung von Fristen und die gegenüber WIPO klarer geregelten Gebühren. Es gibt – laut Berryhill – allerdings auch Gründe gegen das NAF, etwa hohe Anforderungen an die Einhaltung von kleinsten Formalien, die aber dann doch nicht einheitlich gehandhabt werden, sowie der schwerer herstellbare Kontakt zu Mitarbeitern des NAF im Falle von Problemen.

Alles in allem lässt sich also kaum sagen, welche der beiden wirklich relevanten UDRP-Schiedsstellen vorzuziehen ist. Als Alternative gibt es freilich noch das Schiedsgericht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik, das überwiegend für seine .eu-Entscheidungen bekannt ist, aber bereits seit einigen Jahren auch UDRP-Verfahren bearbeitet.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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