In einer kurzen UDRP-Entscheidung konnte der Medienkonzern Fox die Domain fox.org ergattern. Wie eine nähere Betrachtung zeigt, war der zuständige Panelist aber nicht auf der Höhe seines Schaffens – oder er arbeitete absichtsvoll in die Hände von Fox.
Die Fox Media LLC, Inhaberin zahlreicher Fox-Marken, von denen eine auf November 1993 datiert, ging in einem UDRP-Verfahren gegen die Domain fox.org vor. Sie behauptete unter anderem, dass über die im Mai 1996 registrierte Domain, die auf keine Website auflöst, Phishing-eMails an Unbeteiligte versandt wurden, wobei sich der Absender als Fox Media ausgab. Der Domain-Inhaber Bill Biersdorf meldete sich nicht zum Verfahren. Der US-amerikanische Entscheider William F. Hamilton gab der Beschwerde von Fox Media in einer kurzen Entscheidung statt (WIPO Case Case No. D2022-4600).
Für Hamilton sind Marke und Domain identisch und der Gegner nicht berechtigt, die Domain zu nutzen, zumal Internetnutzer erwarten würden, unter der Domain einen Geschäftspartner der Beschwerdeführerin zu finden und sowieso könne keine berechtigte Nutzung der Domain fox.org erfolgen, wenn sie für betrügerische eMails missbraucht werde. Weiter meinte Hamilton unter anderem, dass die Domain bösgläubig registriert wurde und genutzt werde, da einerseits die Marke der Beschwerdeführerin in den USA berühmt ist und der Inhaber wohl in den USA lebt, es folglich kaum zu glauben sei, dass der Gegner die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung nicht kannte. Und die Beschwerdeführerin habe Beweise dafür vorgelegt, dass die Domain fox.org in Verbindung mit einem Phishing-Versuch verwendet wurde. Er sah letztlich alle Voraussetzungen seitens der Beschwerdeführerin erfüllt, bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domains.
Die Entscheidung lässt einige Fragen offen und macht einige Interessierte stutzig. Elliot Silver (domaininvesting.com) und Andrew Allemann (domainnamewire.com) sprechen Punkte an, die die Entscheidung fraglich erscheinen lassen. Hamilton zeigt in seiner Entscheidung keinerlei Eigeninitiative, wie man sie bei anderen Panelisten findet und wozu sie durchaus angehalten werden. So untersucht er nicht die Vergangenheit der Domain, was via archive.org problemlos möglich gewesen wäre. Da hätte er erfahren, dass die Domain ursprünglich von einem „Fox Research Institute“ registriert und genutzt wurde. Von einer bösgläubigen Registrierung hätte dann nur schwerlich noch die Rede sein können. Zumal der Gegner des UDRP-Verfahrens, Bill Biersdorf, schon damals mit der Domain verbandelt war und sie wahrscheinlich selbst registriert und verwaltet hat. Darüber hinaus weisen Hamiltons Erwägungen Lücken auf, oder er gibt wenig brauchbare Erklärungen von sich, die der Realität nicht stand halten. Wie gesagt, nimmt er keinen Bezug auf das »Fox Research Institute«, aber er erklärt auch:
»Furthermore, the nature of the disputed domain name, which unabashedly adopts the Mark in its entirety, carries a risk that any Internet user would assume the disputed domain name resolves to a website sponsored or affiliated with the Complainant.«
Dass man es hier mit der Bezeichnung »Fox« (Fuchs) zu tun hat und die .org-Domain daher erwartbar eben nicht auf den die Beschwerde führenden Medienkonzern verweisen würde, sondern auf ein Angebot, das sich mit Füchsen beschäftigt, zieht Hamilton nicht in Erwägung. Bei der Prüfung einer bösgläubigen Nutzung meint Hamilton:
»Fourth, it is difficult to conceive of any use that the Respondent might make of the disputed domain name without the Complainant’s consent that would not involve bad faith.«
Das steht im Widerspruch zu dem vorher Dargestellten, zumal die Domain früher gerade dazu genutzt wurde, auf »Adam’s Fox Box« unter der Domain weiterzuleiten, wo sich Informationen über Füchse abrufen liessen.
Allemann stellt auch fest, dass die Mail-Server der Domain fox.org nicht in Ordnung sind und die Beschwerde gegebenenfalls gar nicht an den Domain-Inhaber weitergeleitet wurde, weshalb er keine Stellung bezog. Es stellt sich dann auch die Frage, inwieweit wirklich Phishing-eMails von der Domain haben ausgehen können. Wie dem auch sei, es steht zu vermuten, dass die UDRP-Entscheidung über die Domain fox.org anders ausgegangen wäre, wenn der Domain-Inhaber sich dagegen gewehrt hätte.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.