UDRP

Meck-Pom gewinnt mv-regierung.com und regierung-mv.com in zwei Verfahren

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, Mecklenburg-Vorpommern vertrat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in zwei UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen zwei unterschiedliche Gegner. Beide Domain-Namen bildeten ihre offizielle Domain mv-regierung.de nach.

Im Streit (WIPO Case No. D2023-0370) gegen Deshaun White ging es um die Domain mv-regierung.com, die im April 2022 registriert wurde. Die Beschwerdeführerin Mecklenburg-Vorpommern verwies im UDRP-Verfahren vor der WIPO auf ihre im Mai 2021 eingetragene EU-Marke »MV«, die im Domain-Namen enthalten ist. Weiter enthalte die Domain den Begriff »regierung«, der an der Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain nichts ändere, vielmehr ihre eigene offizielle Domain »mv-regierung.de« nachbilde. Zudem fände sich unter der Domain mv-regierung.com eine Parking-Site. Der Gegner meldete sich nicht in der Sache.

Als Entscheider war der italienische Jurist und Lehrbeauftragte Edoardo Fano eingesetzt, der der Beschwerde stattgab. Er bestätigte die Marke und die Ähnlichkeit der Domain zu dieser, wobei der Begriff »regierung« an der verwirrenden Ähnlichkeit nichts ändere. Weiter habe die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain mv-regierung.com habe. Zudem stelle die unter der Domain befindliche Parking-Site mit den Pay-per-Click Links kein gutgläubiges Angebot dar, da hier die Reputation und der Goodwill der Beschwerdeführerin vom Gegner zu Geld gemacht werde. Der Gegner ist diesem Vorwurf nicht entgegengetreten. Schließlich sah er auch die Registrierung und Nutzung der Domain mv-regierung.com als bösgläubig an, da der Gegner von der Beschwerdeführerin und ihrer Marke wahrscheinlich wußte, zumal er ihren offizielle Domain-Namen mit dem Begriff »regierung« nachbildete. Außerdem finden sich auf der Parking-Site Links zu Informationsdienstleistungen, die auch auf der Website der Beschwerdeführerin zu finden sind. Mit diesen Erkenntnissen gab Fano der Beschwerde statt und entschied auf Übertragung der Domain.

Im Streit (WIPO Case No. D2023-0446) gegen David Czinczenheim ging es um die Domain regierung-mv.com, die im Januar 2023 registriert wurde und zur Zeit als betrügerische Phishing-Website mit einem Warnhinweis blockiert wird. Der Vortrag der Beschwerdeführerin entsprach im Großen und Ganzen dem im Verfahren gegen mv-regierung.com. Auch hier erwiderte der Gegner nicht. Entscheider war wieder Edoardo Fano, der der Beschwerde stattgab. Er bestätigte die Marke und die Ähnlichkeit der Domain mit dieser trotz des zusätzlichen Begriffs »regierung«. Auch bestätigte sich für ihn der Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin, der gegen ein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain sprach, und gegen den der Gegner nichts vorgetragen hatte. Bei der Frage der Bösgläubigkeit ging Fano kurz auf die Ähnlichkeit der Domain regierung-mv.com mit dem der offiziellen Domain mv-regierung.de der Beschwerdeführerin ein und auf die Nutzung der streitbefangenen Domain als Phishing-Site. Für ihn sprach alles dafür, dass der Gegner die Domain bewusst registrierte und nutzte, um zu kommerziellen Zwecken Internetnutzer auf die Website zu locken. Er bestätigte die Beschwerde und entschied abermals auf Übertragung der Domain.

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