UDRP

Markenrechtsverletzung durch aldibet.com

Der Aldi-Konzern erstritt in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO die Domain aldibet.com, die ein Brite registriert hatte. Der schmückte sich so nicht nur mit der Marke »Aldi«, sondern lehnte sich auch an andere Aldi-Marken an und verwies zugleich auf einen möglichen neuen Aldi-Service.

Die Aldi Stores Limited mit Sitz in Großbritannien und die Aldi GmbH & Co. KG sahen sich durch die von Michal Jablonski (Großbritannien) am 17. Mai 2016 registrierte Domain aldibet.com in ihren Rechten verletzt und gingen im Wege eines UDRP-Verfahrens vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) gegen den Inhaber vor. Die Aldi GmbH & Co. KG ist Inhaberin zahlreicher britischer und EU-Marken wie »ALDI«, »ALDI HOLIDAYS« und »ALDI TRAVEL«. Die Marken sind an die Aldi Stores Limited lizensiert. Aldi trägt vor, dass man über mehr als 5.000 Geschäfte weltweit verfüge und zur Zeit der meistbeachtete »Brand« in Großbritannien sei. Mit der Domain aldibet.com regt deren Inhaber an, Aldi hoste eine Webseite, die mit Wettdienstleistungen einhergeht. Tatsächlich habe der Domain-Inhaber keine Lizenzrechte und sei auch sonst nicht berechtigt, die Marken von Aldi zu nutzen. Er habe die Domain registriert, um an der Marke zu partizipieren. Nutzer würden so in die Irre geführt. Unter der Domain aldibet.com fänden sie jedoch lediglich den Hinweis »page cannot be displayed«. Damit stört sie die Geschäfte von Aldi, da Nutzer enttäuscht, frustriert und verärgert über Aldi würden. Aldi verlangt die Übertragung der Domain auf sich. Der Beschwerdegegner meldete sich nicht ordentlich zu Sache. Allerdings erhielt WIPO eine eMail, in der eine Person unter anderem erklärte, die Domain sei für einen seiner zukünftigen Klienten registriert, um darunter ein Online-Portal zu entwickeln. Der Klient sei allerdings nicht bereit, seine Identität preiszugeben. Als Entscheider wurde der schwedische Rechtsanwalt Petter Rindforth berufen.

Petter Rindforth kam zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde von Aldi berechtigt sei und entschied auf Transfer der Domain aldibet.com (WIPO Case No. D2016-1556). Die Frage nach der Markenähnlichkeit war schnell beantwortet: der Domain-Name beinhaltet die Marke »ALDI«, ergänzt um den Begriff »bet«, wobei der generische Zusatz die Verwirrung etwaiger Nutzer noch erhöhe, weil Aldi auch Inhaberin von Marken wie »ALDI HOLIDAY«, »ALDI TALK« und »ALDI MOBILE« ist. Unter diesem Gesichtspunkt liegt es nahe, dass Nutzer unter »aldibet« eher einen neuen Service von Aldi erwarten, als etwas, das mit Aldi überhaupt nichts zu tun hat. Eine Berechtigung des Domain-Inhabers erkannte Petter Rindforth nicht: Weder der Name Michal Jablonski noch die Nutzung der Domain gaben irgendeinen Hinweis darauf, dass der Inhaber berechtigt sei und eine legale Nutzung vorliegt. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit war für Petter Rindforth klar, dass die Marke ALDI in Großbritannien sehr bekannt ist und Michal Jablonski die Marke im Sinn hatte, als er die Domain am 17. Mai 2016 registrierte. Dabei erfolgte die Ergänzung um den Begriff »bet« nicht, um sich von Aldi zu differenzieren, sondern um den Eindruck eines neuen Services von Aldi hervorzurufen. Dass die Domain nicht aktiv genutzt wird und auch nicht zum Verkauf angeboten wird, spreche nicht gegen die Bösgläubigkeit auf Seiten des Inhabers. Eine wie auch immer geartete aktive Nutzung der Domain würde unvermittelt zur Verwechslung und Verbindung mit der Marke der Beschwerdeführerin führen. Petter Rindforth entschied deshalb auf Transfer der Domain zur Beschwerdeführerin Aldi.

Die Entscheidung erweist sich als interessant, weil die Nutzung der Marke zusammen mit einem ergänzenden generischen Begriff zu einer Verschärfung der Evidenz einer Rechtsverletzung führt: Weil die Markeninhaberin Marken besitzt, die den Kernmarkenbegriff um generische Begriffe für unterschiedliche Dienstleistungen ergänzt, erweist sich die Domain aldibet.com als fortgesetztes Muster dieser Markenregistrierungen.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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