UDRP

Markeninhaber haben hohe Erfolgschance bei Streitbeilegungsverfahren

Das Verfahren nach der »Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy« (UDRP) bietet Beschwerdeführern hervorragende Erfolgsaussichten: nach offiziellen Angaben der Internet-Verwaltung ICANN lag die Erfolgsquote in den Jahren seit 2014 bei mindestens 71 Prozent.

Das Internet kennt keine Grenzen. Es ist aber auch kein rechtsfreier Raum. Um Konflikte bei Domain-Streitigkeiten zu lösen, hat ICANN am 24. Oktober 1999 mit der UDRP eine eigene Schiedsgerichtsordnung für Streitigkeiten um Domain-Namen verabschiedet. Markeninhaber waren von Anfang an von der UDRP überzeugt, war sie doch schnell (von der Einreichung einer Beschwerde bis zur Entscheidung vergehen in der Regel nur wenige Wochen), kostengünstig (die Gebühren beginnen bei US$ 1.500,–) und effektiv (im Fall des Obsiegens erhält der Markeninhaber die streitige Domain übertragen, was im deutschen Recht nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt). Bereits am 02. Dezember 1999 beantragte die World Wrestling Federation Entertainment Inc. im Streit um die Domain worldwrestlingfederation.com das erste UDRP-Verfahren; am 14. Januar 2000 entschied das Schiedsgericht auf die Übertragung der Domain. Seither kamen über 40.000 weitere Verfahren hinzu.

In Vorbereitung der kommenden nTLD-Einführungsrunde hat ICANN den »Policy Status Report on the UDRP« aus dem März 2022 nochmals aktualisiert und weitere statistische Informationen veröffentlicht. So liegen nun erstmalig für die Jahre 2014 bis 2021 offiziell bestätigte Angaben zu der Zahl der UDRP-Beschwerden vor, die gegen den Domain-Inhaber und damit zu Gunsten des beschwerdeführenden Markeninhabers entschieden wurden. In der folgenden Statistik finden Sie in der ersten Zeile die »Number of UDRP Complaints decided against registrants«, in der zweiten Zeile die »Percentage of UDRP Complaints decided against registrants«:

\20142015201620172018201920202021
Zahl4.0774.1924.3874.5625.4695.2776.0117.506
Anteil76%75%77%81%71%81%77%75%

Mit anderen Worten schwankt die Erfolgsquote für Markeninhaber in den Jahren zwischen 2014 und 2021 zwischen 71 und 81 Prozent. Diese Zahlen dienen ICANN als »Domain Name Marketplace Indicators« und lassen sich verschieden interpretieren. So ist die Erfolgsaussicht für Markeninhaber wohl schon deshalb überdurchschnittlich hoch, weil eine Marke Voraussetzung ist, um ein UDRP-Verfahren mit Erfolg einleiten zu können. Allerdings besagt ein Markenrecht allein nichts darüber, ob der bisherige Domain-Inhaber kein Recht oder berechtigtes Interesse an der streitigen Domain hat. Ausserdem kann es eine Rolle spielen, wie viele Domains absolut registriert wurden: mit der Zahl der Registrierungen steigt in der Regel auch das Risiko von Rechtsverletzungen. Im Sinne von »data-driven policymaking« sind alle Stakeholder daher aufgerufen, ihre Interpretation an ICANN zu übermitteln und die UDRP damit zu optimieren.

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