Der Optikspezialist Leica Microsystems IR GmbH musste sich mit dem Inhaber der Domain leica.store auseinandersetzen. Nach langem Hin und Her und einer Verfahrensunterbrechung kam es dann aber zur Entscheidung zu Gunsten von Leica.
Die Leica Microsystems IR GmbH aus Wetzlar sah ihre Markenrechte durch die Domain leica.store verletzt. Deren Inhaber ist Tong Chuang aus Xi’an in China, der die Domain über Alibaba Cloud Computing Ltd. registriert hatte. Leica leitete im November 2016 ein UDRP-Verfahren vor der WIPO ein und machte ihre Markenrechte geltend. Zugleich beantragte die Beschwerdeführerin, das UDRP-Verfahren in englischer Sprache zu führen. Der Beschwerdegegner hielt entgegen, dass der »leica« im Chinesischen „Tränenwischen“ bedeutet, und es auch einen Ort namens »leica« in Zunyi in China gäbe. Auf den Antrag zur Verfahrenssprache reagierte er nicht. Noch im November meldete sich der Domain-Inhaber nochmals per eMail in Chinesisch und Englisch und erklärte, sein Englisch sei nicht so gut, die Verfahrenssprache solle Chinesisch sein, er wäre der Angelegenheit müde und wolle den Domain-Namen an die Beschwerdeführerin transferieren, und er habe eine Menge Geld für die Domain ausgegeben, wofür er entschädigt werden wolle. Daraufhin beantragte Leica das Ruhen des Verfahrens für einen Monat, um sich mit dem Gegner über einen Transfer der Domain zu verständigen. Die Parteien kamen zu keinem Ergebnis, weshalb Ende Dezember 2016 das Verfahren wieder aufgenommen wurde. Als Entscheider wurde der Australier Sebastian M. W. Hughes, Rechtsanwalt aus Hong Kong, berufen.
Für Hughes gab es nicht mehr viel zu tun in der Sache: er prüfte zunächst die Frage der Verfahrenssprache und bestimmte Englisch. Die Beschwerdeführerin konnte mit der außerhalb des Verfahrens entstandenen Kommunikation zwischen den Parteien belegen, dass der Beschwerdegegner mit Englisch durchaus vertraut ist und die Sprache beherrscht. Auch die Erklärung, die Domain transferieren zu wollen, habe der Beschwerdegegner auf Englisch abgegeben, was aus Hughes Sicht dafür sprach, Englisch als Verfahrenssprache zu bestimmen. Und da der Beschwerdegegner innerhalb des Verfahrens erklärt hatte, dass er mit der Übertragung der Domain einverstanden ist, sah Hughes von der weiteren Prüfung ab und entschied, die Domain leica.store sei auf die Beschwerdeführerin Leica Microsystems IR GmbH zu transferieren (WIPO Case No. D2016-2316).
UDRP-Verfahren müssen nicht immer streitig ausgehen, wie der Fall leica.store zeigt. Dass die Parteien aber so nah an einer einvernehmlichen Einigung außerhalb des Verfahrens scheiterten, ist schade und sorgt für Verzögerungen bei der Übertragung der Domain und zusätzliche Kosten.