UDRP

In zwei Entscheidungen gingen Markeninhaber nach Domain-Ankaufsversuchen mit RDNH baden – Hier der Fall eveli.com

Kürzlich ergingen zwei UDRP-Entscheidungen, die den jeweiligen Beschwerdeführern ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) bescherten. In beiden Fällen waren vorausgegangene Kaufverhandlungen gescheitert. Gestritten wurde vor der WIPO um die Domain watertimer.com und vor dem Forum um die Domain eveli.com.

Einige Besonderheiten weist der Streit um die Domain eveli.com auf. Im Streit standen Mengjia Li (Eve Li) aus Thailand und zhou zong wen aus China. Obwohl die Domain eveli.com über einen chinesisch-sprachigen Vertrag registriert ist, war man sich einig, dass Englisch Verfahrenssprache sein soll. Die Beschwerdeführerin Mengjia Li behauptete, in der Juweliersbranche seit 2005 unter dem Namen »Eve Li« bekannt zu sein, unter dem sie ihr Geschäft auf eveli.co.uk betreibt. Sie ist seit 2025 Inhaberin der Marke »EVE LI FINE JEWELLERY«. Beide Seiten hatten von August 2022 bis Februar 2023 über die Domain eveli.com verhandelt, was aber bei der Preismarke von RMB 34.500,– (etwa US$ 4.800,–) daran scheiterte, dass die Beschwerdeführerin mit einem UDRP-Verfahren drohte. Das startete sie dann auch. Der Gegner zhou zong wen erklärte, die Domain im März 2005 und damit lange vor Eintragung der Marke der Beschwerdeführerin registriert zu haben. Die Website der Domain enthalte keinerlei mit Schmuck in Beziehung stehende Inhalte.

Der zum Entscheider bestimmte neuseeländische Jurist David L. Kreider wies die Beschwerde ab und stellte ein RDNH der Beschwerdeführerin fest (Forum Claim Number: FA2505002156311). Er vermochte den Angaben der Beschwerdeführerin keine Gewohnheitsrechte an der Marken „EVELI“ zu entnehmen. Es gäbe zwar eine eMail der Beschwerdeführerin aus dem Jahr 2005, bei der es sich aber um ein Bewerbungsformular für die Aufnahme in die Juwelenschule handelte, in dem die Beschwerdeführerin unter ihrem eigenen Namen, Mengjia Li, die eMail-Adresse »evedandan@hotmail. com« für die Kontaktaufnahme und ihren Namen Mengjia Li angegeben hat. Der Nachname Li taucht aber nicht in der eMail-Adresse auf. Der Name »EVE LI« tauche erstmals 2012, also 16 Jahre nach Domain-Registrierung auf, die Marke »EVE LI FINE JEWELLERY« erstmals im Oktober 2024, als 19,5 Jahre nach Domain-Registrierung. Die Beschwerdeführerin konnte keine Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners nachweisen, weshalb Kreider die Beschwerde abwies.

In der Folge prüfte er RDNH. Hier stellt er fest, dass die Beschwerdeführerin sich selbst vertritt und nicht durch einen Rechtsbeistand vertreten ist. Sie habe wiederholt auf ihre »Androhung rechtlicher Schritte« und »Drohung mit einem UDRP-Verfahren« gegen den Gegner verwiesen und zugegeben, diese Drohungen ausgesprochen zu haben, als ihre Versuche, den Kauf der Domain auszuhandeln, scheiterten. Kreider sah im Gesamtverhalten der Beschwerdeführerin, dass das UDRP-Verfahren hier ein typischer Fall von »Plan B« war, ein von der Beschwerdeführerin kalkulierter Weg, dem Gegner die Domain zu nehmen, wobei sie wusste, dass sie nach der UDRP kein legitimes Recht dazu hatte. Kreider bestätigte das RDNH.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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