UDRP

Im Streit um securian.contact erhielt der Gegner Anonymität

Ein US-Unternehmen aus der Versicherungsbranche sah seine Rechte durch die Domain securian.contact verletzt und startete ein UDRP-Verfahren. Der Gegner weist eine Krankengeschichte auf, deretwegen er in der Entscheidung namentlich nicht genannt sein wollte. Die NAF-Entscheidung trug den Wünschen der Parteien Rechnung und prüfte erst gar nicht in der Sache.

Securian Financial Group Inc. ist eine bereits 1880 gegründete Versicherungsgesellschaft mit diversen Marken, die sie durch die Domain securian.contact verletzt sieht. Sie wandte sich an das Forum (National Arbitration Forum – NAF), um in einem UDRP-Verfahren den Transfer der Domain auf sich zu erwirken. Securian verwies in ihrer Beschwerde auf eine 2002 eingetragene US-Marke »SECURIAN« sowie darauf, dass die Domain zur Zeit nicht genutzt werde, aber zu einem früheren Zeitpunkt geparkt war und Pay-per-Click Links auf der Website aufwies, die in Zusammenhang mit ihrem Geschäftsfeld standen. Die Domain sei offensichtlich registriert worden, um Verbraucher vom Angebot der Beschwerdeführerin wegzulocken. Der Gegner und Inhaber der Domain nahm zur Sache nicht Stellung. In einer eMail erklärte er allerdings, er sei mit der Übertragung der Domain zur Beschwerdeführerin ohne irgendeinen Ausgleich und der Beendigung des Verfahrens einverstanden. Darüber hinaus fragte er an, ob sein Name unerwähnt bleiben könne. Er habe eine dokumentierte psychische Krankheitsgeschichte. Es sei schon Wochen her, und diese Angelegenheit habe ihn mental sehr belastet und von Minute zu Minute angespannt, und er habe es versucht, aber es sei ihm nicht gelungen, damit fertig zu werden, dass seine persönlichen Daten wie Name, eMail-Adresse, Telefonnummer, Privatadresse und alle anderen Informationen, die online veröffentlicht wurden, für immer mit dieser Art von Fall in Verbindung gebracht werden. Die Daten seien im Internet präsent und könnten von jeder und jedem, auch möglichen zukünftigen Arbeitgebern und von Universitäten gefunden werden und zu Nachfragen führen. Seine medizinischen Dokumente wolle er niemanden zugänglich machen, aber wenn es notwendig sei, würde es sie vorlegen.

Als Entscheider wurde der in der Schweiz niedergelassene Jurist Richard Hill herangezogen, der sich zunächst der Frage nach der Namensnennung des Gegners befasste, ehe er – ohne Prüfung der UDRP-Voraussetzungen – dem Transfer der Domain securian.contact stattgab (NAF Claim Number: FA2109001965252). Grundsätzlich sieht die UDRP vor, dass

[a]ll decisions under this Policy will be published in full over the Internet, except when an Administrative Panel determines in an exceptional case to redact portions of its decision. (Policy Abs. 4 j)

Die Bitte um Nichtnennung eines Beteiligten in einem UDRP-Verfahren wurde schon mehrfach geprüft und ihr stattgegeben, jedoch unter anderen Voraussetzungen. Die Gegner in solchen Verfahren konnten einen Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten nachweisen, die zur Registrierung markenrechtsverletzender Domains genutzt wurden, oder eine Namensidentität bei gleichzeitigem Angestelltenverhältnis zur Beschwerdeführerin. Hier aber liege gerade kein Fall von Datenmissbrauch vor, stellt Hill fest und akzeptierte aber ausnahmsweise die Anfrage des Gegners auf redaktionelle Nichtnennung seines Namens und persönlicher Daten. Damit war für Hill die Prüfung erledigt; er sah keinen Grund, die Voraussetzungen der UDRP durchzudeklinieren. Beide Parteien hätten in diesem Verfahren darum gebeten, die Domain securian.contact auf die Beschwerdeführerin zu übertragen. Hill stellte fest, dass er als Entscheider weder mehr noch weniger als von den Parteien beantragt zusprechen könne. Da die Anträge der Parteien in diesem Fall identisch seien, habe er keine andere Möglichkeit, als den gemeinsamen Antrag anzuerkennen, und kein Mandat, Tatsachenfeststellungen oder Feststellungen zur Einhaltung (oder Nicht-Einhaltung) der UDRP-Voraussetzungen zu treffen. In der Folge unterstrich Hill im Einzelnen, dass er die jeweiligen Elemente der UDRP nicht prüfe. Er kam schließlich zum Ergebnis, dass aufgrund der Anträge der Parteien die Domain securian.contact auf die Beschwerdeführerin übertragen wird.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top