UDRP

ICANN schafft »Cyberflight« ab

Die Internet-Verwaltung ICANN hat einige für die Praxis bedeutende Änderungen an der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) beschlossen: die neuen Regelungen beugen unter anderem dem Phänomen des »Cyberflight« vor.

Um Domain-Streitigkeiten im Internet möglichst rasch und unkompliziert lösen zu können, hat ICANN im Jahr 1999 mit der UDRP ein außergerichtliches Schlichtungsverfahrens eingeführt. Binnen weniger Wochen können so markenrechtsverletzende Domain-Namen aus dem Verkehr gezogen werden, auch wenn die Parteien ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern und damit meist auch unterschiedlichen Jurisdiktionen haben. Die UDRP gilt dabei für alle generischen Domain-Namen sowie eine Vielzahl von Länderdomains, nicht jedoch .de. Derzeit führen weltweit vier Stellen ein UDRP-Schiedsverfahren durch, wobei das Genfer UN-Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) das bekannteste ist. Am 17. November 2014 konnte die WIPO die Bearbeitung des 30.000sten UDRP-Verfahren melden; streitgegenständlich sind in diesem einzelnen Verfahren über 1.100 eBay-Domains im Format ebay000.com und ebay002.com, die offenbar sämtlich eine in China ansässige Person registriert hat.

Neben den geringen Kosten und der schnellen Entscheidung zählt zu den Stärken der UDRP auch die Reaktion auf die Praxis. So kam es bisher vor, dass der von einem UDRP-Verfahren betroffene Domain-Inhaber auf die Schnelle versucht hat, die Domain zu einem anderen Registrar umzuziehen und sie so dem Zugriff zu entziehen. Dieses Phänomen wird als »Cyberflight« bezeichnet, und war vielen Rechteinhabern ein Dorn im Auge. Damit ist Schluss: nach der geänderten Regelung in Ziffer 4 (b) sind die Registrare künftig verpflichtet, eine Domain binnen zwei Arbeitstagen zu sperren, nachdem der UDRP-Antrag beim Schiedsgericht eingegangen ist. Noch bevor der Domain-Inhaber erfährt, dass ein UDRP-Verfahren anhängig ist, ist die Domain gelockt.; der Registrar darf den Domain-Inhaber vorher nicht informieren. Im Gegenzug muss die Sperre binnen eines Arbeitstages aufgehoben werden, wenn ein UDRP-Antrag zurückgenommen wurde oder erfolglos war. Ausserdem muss der Rechteinhaber künftig keine Abschrift des Antrages mehr an den Domain-Inhaber schicken; so soll ebenfalls verhindert werden, dass die Domain kurzfristig den Registrar wechselt. Schließlich darf sich der Domain-Inhaber auch ein bisschen freuen: er darf die Frist zur Erwiderung auf einen UDRP-Antrag künftig um vier Tage verlängern, wobei die Verlängerung in der Regel zu gewähren ist.

Damit setzt ICANN eine Regelung um, die bisher von den grossen Domain-Registraren ohnehin gelebt wurde. Vor allem die kleineren Registrare boten jedoch bisher ein Schlupfloch, das in Zukunft geschlossen ist. Die neuen Regelungen treten am 31. Juli 2015 in Kraft.

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