Der exklusive Kreis der UDRP-Schiedsgerichte wird sich in Kürze erweitern: ICANN hat angekündigt, das »Canada International Internet Dispute Resolution Centre« (CIIDRC) als sechsten Provider berufen zu wollen.
Domain-Namen und Markenrecht – bereits früh zeichnete sich ab, dass in der Konfliktlösung neue Wege jenseits nationaler Zivilgerichtsbarkeit gegangen werden mussten. Im Jahr 1999 rief die Internet-Verwaltung ICANN deshalb die UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) ins Leben. Den Inhabern von Kennzeichenrechten wie zum Beispiel eingetragenen Marken, aber auch unregistrierten Dienstleistungsmarken wie der im angloamerikanischen Recht bekannten »Service Mark« steht damit ein vergleichsweise kostengünstiges, rasches und unkompliziertes (da online abwickelbares) Verfahren gegen Rechtsverletzungen zur Verfügung. Für die hohe Qualität des UDRP-Verfahrens bürgen dabei die UDRP-Schiedsgerichte; mit dem Arab Center for Dispute Resolution (ACDR), dem Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), dem Czech Arbitration Court Arbitration Center for Internet Disputes, dem National Arbitration Forum 00(NAF) und der Genfer WIPO stehen dabei aktuell fünf, von ICANN akkreditierte Provider zur Verfügung, wobei in der Praxis WIPO und NAF die Verfahren dominieren. Das CPR (International Institute for Conflict Prevention and Resolution) sowie eResolution haben sich hingegen aus dem UDRP-Schiedsgeschäft verabschiedet.
Dafür rückt nun mit dem CIIDRC in Kürze ein sechstes Schiedsgericht nach. Nachdem zunächst im November 2018 bekannt wurde, dass das CIIDRC seine Bewerbung eingereicht hatte, lässt sich nun der sogenannten »Consent Agenda« für das Meeting des Board of Directors von ICANN am 03. Mai 2019 entnehmen, dass die Bewerbung Erfolg haben wird. Dort ist als zehnter Tagesordnungspunkt »Approval of the CIIDRC as a Provider of Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) Service« gelistet; damit wird ICANN die Bewerbung auch offiziell absegnen. Das in Vancouver ansässige Gericht ist eine Abteilung des British Columbia International Commercial Arbitration Centre (BCICAC), das der gemeinnützigen BCICAC Foundation untersteht. Dem BCICAC gehören 123 Schiedsrichter an, davon 48 international; zu den bekanntesten dürften der Australier Hon. Neil Brown und der Blogger Doug M. Isenberg gehören. Viele davon konnten bereits als Panelisten für das Schiedsverfahren unter der kanadischen Landesendung .ca Erfahrung gewinnen; hier ist das BCICAC seit 16 Jahren als Schiedsgericht tätig.
Bei den Gebühren zeigt sich das neue Gericht günstig. Neben einer Grundgebühr von US$ 400,– fallen für ein Einzelpanel US$ 1.000,– (bei bis zu drei streitigen Domains), für ein Dreier-Panel US$ 2.300,– an. Zum Vergleich: bei der WIPO sind für ein Einzelpanel US$ 1.500,– und für ein Dreier-Panel US$ 4.000,– zu zahlen, das NAF verlangt US$ 1.300,– beziehungsweise US$ 2.600,–. Am günstigsten ist der Czech Arbitration Court, bei dem für ein Einzel-Panel und bis zu fünf streitigen Domain-Namen US$ 800,– eingezahlt werden müssen. Mit steigender Anzahl der Domains und der Panelisten differenzieren die Gebührentabellen zum Teil erheblich; ausserdem können je nach Schiedsgericht im Einzelfall zusätzliche Gebühren fällig werden. Fast alle UDRP-Provider bieten aber zumindest einen Gebührennachlass an, sollten sich die Parteien vor Verkündung des Schiedsspruches einigen.