UDRP

Freistaat Bayern erstreitet neuschwanstein.pro

Der Freistaat Bayern ging gegen den Inhaber des Domain-Namens neuschwanstein.pro vor. Der in der Ukraine ansässige Inhaber reagierte auf das Verfahren nicht. Eine russische Rechtsanwältin mit Sitz in Los Angeles (USA) entschied zugunsten Bayerns.

Der Beschwerdeführer, der Freistaat Bayern, sah seine Rechte an dem Namen und der eingetragenen Marke Neuschwanstein durch die Domain neuschwanstein.pro verletzt. Er ging gegen den in der Ukraine ansässigen Inhaber Pugach Andrey Vladimirovich im Wege eines UDRP-Verfahrens vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) vor. Bayern verwies einerseits auf das Namensrecht an Neuschwanstein wie auch auf mehrere Marken, darunter eine internationale Marke vom 22. Juli 2003. Der Beschwerdegegner hatte die Domain am 05. Juli 2016 registriert. Zeitweise bot er unter der Domain Kleidung zum Kauf an; zur Zeit des WIPO-Verfahrens wies die Domain jedoch keine Inhalte auf. Der Beschwerdegegner trat dem Verfahren nicht entgegen.

Die russische Rechtsanwältin Olga Zalomiy mit Sitz in Beverly Hills, Kalifornien (USA), prüfte die Angelegenheit und sprach die Domain neuschwanstein.pro der Beschwerdeführerin zu (WIPO Case No. D2016-2323). Im Hinblick auf die Verfahrenssprache entsprach Zalomiy dem Antrag der Beschwerdeführerin, Englisch statt Russisch zu wählen, da der Gegner auf die auf Englisch und in Russisch abgefasste Anfrage nicht reagierte. In der Sache bestätigte sich, dass die Domain, abgesehen von der zu vernachlässigenden Endung, und die Marke identisch sind. Auch stellte sich heraus, dass der Freistaat Bayern dem Domain-Inhaber weder Rechte eingeräumt hatte, die Marke Neuschwanstein zu nutzen, noch er selbst eigene Rechte daran hatte oder ein gutgläubiges Angebot von Waren und Dienstleistungen unter der Domain offerierte. Der Freistaat Bayern ging davon aus, es handele sich lediglich um eine Fake-Seite, was der Panelistin Zalomiy auch einleuchtete, zumal die Inhalte unter der Webseite verschwanden, nachdem das WIPO-Verfahren gestartet war. Auch bestätigte sich für Zalomiy die Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners, da Neuschwanstein ein einmaliger Kunstbegriff ist, der genau das Schloß bezeichnet, dessen Eigentümerin die Beschwerdeführerin seit 1886 ist, und keine sonstige Bedeutung aufweist. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Beschwerdegegner die Marke bei Registrierung der Domain nicht gekannt haben könne. Indem der Gegner Kleidung unter neuschwanstein.pro angeboten hatte, suchte er wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung des Markenbegriffs in dem Domain-Namen zu ziehen. Aktuell weise die Domain zwar keine Inhalte mehr auf, aber jederzeit könne der Gegner wieder solche hinterlegen. Das sei eine ständige Bedrohung, die über dem Kopf der Beschwerdeführerin hänge und folglich eine fortgesetzte bösgläubige Nutzung der Domain neuschwanstein.pro begründe. Damit lagen sämtliche Tatbestandsmerkmale der UDRP vor, und Olga Zalomiy entschied auf Übertragung der Domain neuschwanstein.pro auf die Beschwerdeführerin, den Freistaat Bayern.

Nichts an dieser Entscheidung ist im rechtlichen Sinne besonders. Allein die Kombination der Beteiligten lässt sie herausragen: Der Freistaat Bayern führt ein WIPO-Verfahren um die Domain neuschwanstein.pro gegen einen Ukrainer. Über die Beschwerde entscheidet eine russische Rechtsanwältin mit Sitz in Beverly Hills, Los Angeles, Kalifornien (USA).

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