UDRP

Ferm-O-Feed verliert leichtfertig im Streit um fertiplus.com

Auf wenig fruchtbaren Boden stieß der niederländische Düngemittelhersteller Ferm-O-Feed B.V. mit seinem Wunsch, die Domain fertiplus.com über ein UDRP-Verfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) zu erstreiten: am Ende erntete er den Vorwurf des »reverse domain name hijacking« (RDNH).

Die Beschwerdeführerin mit Sitz in Schijndel (Niederlande) stellt organische Düngemittel her und vertreibt diese nach eigenen Angaben seit rund 15 Jahren unter der Marke »Fertiplus«. Dazu wurden unter anderem eine EU-Marke und eine internationale Marke für die Beschwerdeführerin eingetragen. Die Beschwerdegegnerin, die Domain Manager eWeb Development Inc. aus Richmond (Kanada), hatte die Domain fertiplus.com am 16. August 2013 registriert, um sie zu verkaufen; zum Portfolio zählen ähnliche Adressen wie fertus.com, caterplus.com oder instaplus.com. Am 12. September 2017 meldete sich die Beschwerdeführerin unter einem Pseudonym bei der Domain-Inhaberin, um die Domain zu kaufen, blitzte aber ab. Am 13. Oktober 2017 bat sie ausserdem offen um ein seriöses Verkaufsangebot, blieb aber wiederum ohne Erfolg. Am 17. Mai 2018 leitete die Beschwerdeführerin deshalb ein UDRP-Verfahren ein und verlangte die Übertragung der Domain auf sich. Zur Entscheidung berufen war ein erfahrenes Dreier-Panel der WIPO bestehend aus Adam Taylor, Willem J. H. Leppink und Neil Brown Q.C.

Die erste Hürde nahm die Beschwerdeführerin noch ohne Probleme. Es stand außer Streit, dass ihr an dem Begriff »Fertiplus« Markenrechte zustanden und diese Marke mit der streitigen Domain fertiplus.com identisch ist. Auf die Frage, ob die Beschwerdegegnerin Rechte oder zumindest berechtigte Interessen an der Domain hatte, kam es hingegen schon nicht mehr an, da die Beschwerde bereits daran scheiterte, dass diese weder bösgläubig registriert noch genutzt worden war. Gleich sechs Gründe fand das Panel, warum diese Tatbestandsvoraussetzung der UDRP nicht erfüllt war. So versäumte es die Beschwerdeführerin bereits, ihre Geschäfte ausreichend darzustellen. Zudem ergab sich aus archivierten Webseiten, dass sie bis 2014 als Hauptmarke den Begriff »Fermofeed« genutzt hatte. Hinzu kam, dass in den Niederlanden zahlreiche Unternehmen den Begriff »Fertiplus« nutzen, darunter ein größeres Unternehmen, das ebenfalls in Schijndel ansässig ist. Ferner gab es kein Anzeichen dafür, dass die Domain in einer Weise genutzt wurde, um einen Bezug zur Marke der Beschwerdeführerin herzustellen. Angesichts all dieser Umstände wies das Panel die Beschwerde zurück (WIPO Case No. D2018-1112). Aber es kam noch dicker: unter anderem weil die Beschwerdeführerin nicht vollständig offengelegt hatte, dass man sich aus eigener Initiative um einen Kauf der Domain bemüht hatte, also ohne zuvor ein unaufgefordertes Kaufangebot erhalten zu haben, erkannte das Gericht schließlich auf »reverse domain name hijacking«.

Kein Ruhmesblatt war das Verfahren für Novagraaf Nederland BV, anwaltlicher Vertreter auf Seiten der Beschwerdeführerin. Die Kanzlei war zuvor bereits in zwei weiteren UDRP-Verfahren negativ aufgefallen. Im Streit um die Domain unive.com (WIPO Case No. D2011-0636) warf das Panel der Kanzlei vor, entweder ganz bewusst irreführend oder unentschuldbar leichtsinnig vorgetragen zu haben. Zu einer ähnlichen Auffassung kam das WIPO-Panel im Verfahren um crediteurope.com (WIPO Case No. D2010-0737); maßgeblich war dort, dass der Domain-Inhaber die Domain im Jahr 2003 registriert hatte; die Marken der Beschwerdeführerin waren dagegen erst 2006 eingetragen worden. Über dieses rechtliche Problem ging Novagraaf mit dem Satz

It should be clear that my client’s interests are more important and carry bigger weight than the interests of the Respondent

hinweg – und scheiterte; es war nach Ansicht des Panels unverzeihlich, mit den Regelungen des UDRP-Verfahrens nicht vertraut zu sein.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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