UDRP

fehlende Nutzung führt zum Domain-Verlust

Das Tschechische Streitbeilegungsgericht (Czech Arbitration Court (CAC) legte kürzlich eine UDRP-Entscheidung vor, wonach der langjährige Inhaber einer ungenutzten generischen Domain diese an den Inhaber einer gerade eingetragenen Marke abgeben muss (ADR vom 15.05.2011, Fall #100235). Das könnte einige Domainer verunsichern.

Der Antragsteller ist ausweislich der Entscheidungsgründe M. Benoit Thiercelin, der sich auf die US- und EU-Wort/Bild-Marke „media expo“ beruft, die am 03. Mai 2010 (US) und am 15. Juni 2010 (EU) jeweils eingetragen wurde. Die Domain medicalexpo .com wurde 1997 erstmals registriert und befindet sich zumindest seit 2000 in der Hand des Antragsgegners. Dieser hat die Registrierung zuletzt 2006 auf mehrere Jahre bis 2012 verlängert; genutzt hat er die Domain nicht. Auf Anfragen des Antragstellers reagierte der Domain-Inhaber wohl nicht. Schließlich rief der Antragsteller das CAC an.

CAC-Panelist Joseph Cannataci entschied, dass die Domain auf den Antragsteller zu übertragen sei. Nach Ansicht des Panelist sind sich Marke und Domain zum Verwechseln ähnlich. Für den Domain-Inhaber, der im übrigen keine korrekten WHOIS-Daten hinterlegt hatte und zudem nicht auf den Antrag reagierte, zeige sich kein Grund, aus dem er ein Recht zur Nutzung der Domain ableiten könne. Schließlich sei er auch bösgläubig (bad faith) im Sinne der UDRP, weil er die Domain 14 Jahre lang nicht nutzte und den Markeninhaber davon abhalte, die Rechte, die ihm seine Marke gewähre, auch umzusetzen.

Kevin Murphy greift die Entscheidung in seinem Weblog unter domainincite.com auf. Danach hat der Antragsteller bereits im vergangenen Jahr versucht, eine vergleichbare Domain über ein WIPO-Verfahren zu erlangen. Das Panel aber wies seinen Antrag wegen Reverse Domain Name Hijacking zurück (virtualexpo.com, Case No. D2010-0941); das wird auch der Grund sein, warum er sich diesmal an das CAC wandte. Problematisch scheint aus unserer Sicht noch der Umstand, dass die Daten des Antragstellers nicht mit denen des Markeninhabers identisch sind. Dass das Panel darauf nicht eingegangen ist, verwundert: Inhaber der EU- und der US-Marke ist Corentin Thiercelin, 960, avenue de l’Escalaoyle, F-13820 Ensuès La Redonne, Frankreich. Antragsteller aber ist der Franzose M. Benoit Thiercelin, 7, Avenue André Roussin, F-13016 Marseille. Alles in allem erscheint die UDRP-Entscheidung dubios. Tatsächlich hätte man wohl auch hier eher von einem Reverse Domain Name Hijacking ausgehen müssen.

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