UDRP

FC Bayern München besiegt Cybersquatter und erstreitet fcbayernsoccershop.com

Die FC Bayern München AG führte vor der WIPO ein erfolgreiches UDRP-Verfahren um die Domain fcbayernsoccershop.com. Der Domain-Inhaber verschanzte sich mit gefälschten Daten hinter einem WHOIS Privacy Service.

Der FC Bayern München sah sein Markenrecht durch die Domain fcbayernsoccershop.com verletzt, unter der FC Bayern München-Produkte zum Verkauf angeboten werden. Der Fußballverein verweist dabei unter anderem auf seine seit 1997 bestehende US-Marke. Er sieht nicht nur die rechtsverletzende Nutzung der Marke im Domain-Namen, sondern in »soccershop« einen beschreibenden Begriff, der auch auf die unter der Domain angebotenen Produkte verweist. Die am 07. September 2016 registrierte Domain läuft vermeintlich über einen WHOIS Pricacy Service, gegen den sich das Beschwerdeverfahren richtet. Die Betreiberin des WHOIS Privacy Service mit Sitz in Panama distanzierte sich von der Inhaberschaft der Domain und erklärte, es läge ein Datenmissbrauch vor: Zwar stimmten Name und Adresse mit ihr überein, jedoch nicht die übrigen Daten im WHOIS. Insbesondere die eMail-Adresse und die Telefonnummer seien nicht die ihren.

Als Panelist wurde Kiyoshi Tsuru berufen, Fachmann im Bereich Intellectual Property und Mitglied in verschiedenen ICANN-Gremien und Juristen-Vereinigungen in den USA und Mexiko. Kiyoshi Tsuru entschied auf Übertragung der streitigen Domain (WIPO Case No. D2016-2282). Er stellte fest, dass die Domain fcbayernsoccer shop.com mit der Marke der Beschwerdeführerin zum Verwechseln ähnlich ist. Der zusätzliche Begriff »soccershop« verstärke die Verwechslungsgefahr mit der Marke FC Bayern noch, da er die Produkte der Beschwerdeführerin beschreibe. Mithin sei der Begriff »soccershop« nicht geeignet, die irreführende Ähnlichkeit zu beseitigen. Weiter bestätigte Kiyoshi Tsuru die fehlende Berechtigung zur Nutzung der Domain: die Beschwerdeführerin habe dem Domain-Inhaber keine Rechte eingeräumt, und es bestehe keine geschäftliche Beziehung mit dem Gegner. Da der Beschwerdegegner seine Identität nicht offenbart habe, sei auch nicht erkennbar, ob er eigene Rechte an dem Begriff besitze und unter dem Domain-Namen bekannt sei. Unter der Domain findet sich das Logo des FC Bayern München mit der Phrase »SHOPBAYERN MUNICH The OFFICIAL Store Of The Bayern Munich«, womit der Domain-Inhaber behauptet, er betreibe ein offizielles Geschäft für den FC Bayern München. Weiter unten auf der Website heißt es: »Copyright © 2016 FC Bayern Munich Soccer Shop. All rights reserved«, was die Irreführung noch verstärke. Nutzer der Website finden auf ihr keinen Hinweis, der darauf hindeutet, dass der Shop-Betreiber nicht mit der Beschwerdeführerin verbunden ist. Dieses Verhalten des Domain-Inhabers lasse sich keinesfalls als berechtigte Nutzung der Domain bezeichnen. Damit sah Tsuru die unberechtigte Nutzung der Domain bestätigt. Auch die Bösgläubigkeit auf Seiten des Domain-Inhabers bestätigte sich für Tsuru: Aus der Bekanntheit der Marken der Beschwerdeführerin und dem Inhalt auf der Website unter der Domain werde deutlich, dass der Domain-Inhaber um die Marke wusste, als er die Domain registrierte und also bösgläubig handelte. Da er die Website zudem unter der falschen Vorspiegelung betreibt, er sei ein autorisierter Wiederverkäufer der Beschwerdeführerin, zeige, dass er sie bösgläubig nutzt, zumal er versucht, mit ihr Einkünfte zu erwirtschaften. Damit stand auch die Bösgläubigkeit fest, und Kiyoshi Tsuru entschied auf Übertragung der Domain auf die Beschwerdeführerin.

Interessant an dem Streit ist, dass Cybersquatter nicht nur Daten von Einzelpersonen bei der Domain-Registrierung missbrauchen, sondern auch die von WHOIS Privacy Services, was doppelt irreführend sein kann.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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