UDRP

Eine Frage von Angebot und Nachfrage im Streit um panet.com

Zur Abwechslung reichen wir einmal eine UDRP-Entscheidung, die zu Gunsten des Markeninhabers ausging. Die Sache ist verworren und der Entscheider musste bei den Parteien nachhaken, um den Sachverhalt für sich zu klären.

Gegner in dem UDRP-Verfahren vor der WIPO ist Ahmad Mahameed aus Rumänien. Der ersteigerte in einem DropCatch-Verfahren am 15. September 2020 die Domain panet.com. Im Verfahren erklärte er, er selbst hatte eigentlich vor, unter panet.com eine vielsprachige Social-Network-Plattform (»international social networking site«) zu etablieren. Tatsächlich fand sich eine vorübergehende Website, die der Gegner für die Domain erstellt hat, auf der er in arabischer Sprache für das kommende Angebot unter der Domain geworben habe, darunter »unkonventionelle Neuigkeiten«, »verrückte Serien und Videos«, »Rezepte, die man sonst nirgendwo findet«, »keine nervende Werbung«, »Songs und Texte« usw. Im Verfahren erklärte er weiter, kaum dass er Inhaber der Domain war, hätte es zahlreiche Anfragen und Angebote gegeben, die Domain zu kaufen. Eine sei auch von der Beschwerdeführerin gekommen. Auf die zahlreichen Kaufangebote sei er eingegangen, doch keines entsprach seinen Vorstellungen. Dies sei dann Mitte Oktober im Sande verlaufen. Um nun seine Social-Network-Plattform zu entwickeln, sei er mit der Domain auf einen stärkeren Server umgezogen, wobei der vorangegangene eMail-Verkehr gelöscht worden sei.

Für die Jaber Media Corporation Inc. mit Sitz in Israel sieht die Sache ganz anders aus. Das im Mai 2002 gegründete Unternehmen ist Inhaberin einer 2012 eingetragenen israelischen Marke »Panet« und betreibt seit 2002 eine auf arabisch gehaltene, sehr beliebte Informations- und Unterhaltungsplattform mit Nachrichten, Videos, Serien und vielem mehr unter der israelischen Domain panet.co.il, die täglich von Millionen Nutzern besucht wird. Sie sieht ihre Rechte durch den Inhaber der Domain panet.com verletzt. Sie habe ihm für diese Domain maximal US$ 35.000,– zu zahlen angeboten, nachdem er im September 2020 zunächst auf sie mit einer Verkaufsanfrage zugekommen war. Der Preis sei dem Gegner aber zu gering gewesen. Der habe erklärt, er veranstalte eine Auktion und der Höchstbietende erhalte die Domain. Im Oktober startete der Gegner die Auktion und informierte die Beschwerdeführerin über das Höchstgebot von US$ 259.500,–, und später darüber, dass der Zuschlag an ein noch höheres Gebot gegangen sei.

Der für das Verfahren hinzugezogene Entscheider, der schottische Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian, hatte vor seiner Prüfung der Sache die Parteien aufgefordert, Licht ins Dunkel zu bringen und genau darzulegen, wer im September 2020 zuerst auf den anderen zugekommen war und wie sich der eMail-Kontakt im Ganzen gestaltet habe. Eine Chronologie dieser Kommunikation nebst seiner Einschätzungen fügte er seiner Entscheidung (WIPO Case No. D2021-2971) an. Er gab der Beschwerde der Jaber Media Corporation Inc. statt. Schließlich sind Marke und Domain identisch. Die Beschwerdeführerin konnte auch ihren Anscheinsbeweis für die fehlende Berechtigung des Gegners belegen, während die Argumente des Gegners für sein berechtigtes Interesse an der Domain im Hinblick auf eine eigene Unterhaltungs-Plattform nicht überzeugten. Ein wesentliches Kriterium dafür war, dass der Gegner keinerlei Nachweise dafür vorlegte, an einem solchen Projekt zu arbeiten. Die eine Seite, die er vorweisen konnte, reiche nicht aus, und die Namenswahl für seine »international social networking site« habe er auch nicht erklären können. Lothian zeigt sich überzeugt, dass der Gegner gezielt aufgrund der Marke und des Renommees der Beschwerdeführerin die Domain ausgesucht habe. Auch die bösgläubige Registrierung und Nutzung sah Lothian bestätigt, da der Gegner sich nach Erwerb der Domain gleich an die Beschwerdeführerin wandte, um ihr die Domain zu verkaufen, wie sich aus der eMail-Korrespondenz ergäbe. Dieses Verhalten spreche gegen die Erklärung des Gegners, er habe eine eigene Internet-Plattform entwickeln und betreiben wollen. Auch sei nicht ersichtlich, dass die Domain in einer Auktion von einem Dritten ersteigert worden sei. Für Lothian ist klar, der Gegner habe die Domain im September 2020 ersteigert mit dem Ziel, sie an die Beschwerdeführerin teuer zu verkaufen. Damit waren alle drei Elemente der UDRP erfüllt, und Lothion entschied auf Transfer der Domain panet.com auf die Beschwerdeführerin.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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