Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern (Panelisten) bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zu Gunsten von Domain-Investoren entscheiden. Dieser Tage legte er die aktuellen Listen von WIPO und NAF-Panelisten für das erste Halbjahr 2019 vor.
Howard Neu, bekannt für seine Gründungsaktivitäten bei der Domainer-Konferenz T.R.A.F.F.I.C., als Freund von Domain-Investoren sowie als deren juristische Stütze im Fall von UDRP-Verfahren, sammelt Informationen zu UDRP-Entscheidern, die domainerfreundliche Entscheidungen treffen. Nach seiner Ansicht hilft es Gegnern eines UDRP-Verfahrens, die Entscheidungstendenzen von Panelisten zu kennen, um bei Bedarf ein Gremium aus drei Panelisten zu beantragen und so die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen. Ende Juli 2019 veröffentlichte Neu die Halbjahresliste für WIPO- und NAF-Panelisten im 1. Halbjahr 2019.
In der aktuellen Halbjahresliste für WIPO-Entscheider konstatiert Neu, dass 70 unterschiedliche Entscheider unabhängig voneinander im 1. Halbjahr 2019 zu Gunsten von Domain-Investoren entschieden haben. 24 dieser Entscheider stellten zudem ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest, was gegenüber dem 2. Halbjahr 2018 mit lediglich elf RDNH-Entscheidungen und dem 1. Halbjahr 2018, das 21 aufwies, eine deutliche Steigerung darstellt. Neu stellt für die WIPO-Entscheider drei Listen auf, deren erste die zehn »besten« Panelisten des vergangenen Halbjahres aufführt. An erster Stelle findet sich wieder der australische Rechtsanwalt Hon. Neil Anthony Brown, der in 14 Entscheidungen die Beschwerde zurückgewiesen und in fünf dieser Fälle RDNH festgestellt hat. Ihm folgt der britische Jurist Nick J. Gardner mit acht günstigen Entscheidungen und drei RDNHs. Auch bei der zweiten Liste, die einen Überblick über die vergangenen zwölf Monate gibt, steht Hon. Neil Anthony Brown vorn, wieder von Gardner gefolgt. Die »Alltime«-Bestenliste führt Brown ebenfalls an, mit 122 Entscheidungen gegen Markeninhaber; ihm folgt da auf Platz 2 der walisische Jurist, Berater und Mediator Tony Willoughby mit 79 Entscheidungen.
Mit dem National Arbitration Forum (NAF) ist Neu nach wie vor unzufrieden: nur 2 Entscheider haben mehr als zwei Beschwerden zurückgewiesen. Insgesamt 36 unterschiedliche Entscheider entschieden im 1. Halbjahr 2019 unabhängig voneinander zu Gunsten von Domain-Investoren, was immerhin vier mehr als im Vorhalbjahr sind, aber auch drei weniger als in der 1. Jahreshälfte 2018. In lediglich acht Fällen wurde RDNH festgestellt. An erster Stelle der ersten Liste für die NAF-Panelisten steht der australische Jurist Debrett G. Lyons mit vier Entscheidung gegen Beschwerdeführer, darunter ein Mal RDNH, gefolgt von Darryl C. Wilson mit ebenfalls vier Entscheidungen, jedoch keinem RDNH. An dritter Position steht Brown, der in der WIPO-Liste die erste Position inne hat. Brown entschied vor dem NAF zwei Mal gegen die Beschwerdeführer, und beide Male stellte er RDNH fest. In der Zwölfmonatsliste steht Lyons ebenfalls an erster Stelle, gefolgt von Wilson; Brown ist da lediglich auf Platz 9 gelistet. Auf der »Alltime«-Bestenliste besetzt Lyons wieder den ersten Platz – mit 108 Entscheidungen, gefolgt von Brown mit 89 Entscheidungen.
Insgesamt bleibt es dabei, wie schon früher mitgeteilt: die Angaben von Neu sind wenig nachvollziehbar. Anhand der Zahlen erlangt man keine klare Aussage über die Beweggründe einer Entscheidung. Die Frage der domainerfreundlichen oder -unfreundlichen Entscheidung hängt letztlich von den Umständen der einzelnen Fälle ab; überwiegend werden ja doch eindeutige Cybersquattingfälle entschieden, die zurecht einen Transfer der Domain zum Beschwerdeführer nach sich ziehen. Darüber hinaus kommt es darauf an, wie überzeugend der Gegner seine Rechte verteidigt. Dabei helfen spezialisierte Rechtsanwälte, die Neu ebenfalls erwähnt: so sorgten in den ersten sechs Monaten 2019 Zac Muscovitch und Esqwire Law (Ari Goldberger und Jason Schaeffer) in jeweils vier Fällen, John Berryhill in drei Fällen und Howard Neu selbst in einem Fall für Domain-Investoren geneigte Entscheidungen. Der Blick in die verschiedenen Listen lohnt aber allemal.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.