UDRP

Die Zahl der WIPO-Verfahren kommt in 2021 auf ein Rekordhoch

Noch vor Ende des Jahres 2021 lieferte Domain-Anwalt Doug Isenberg einen Überblick über die UDRP-Streitigkeiten bei WIPO. Er sieht einen Anstieg von 14 Prozent von UDRP-Verfahren in 2021, gegebenenfalls mehr.

Isenberg konnte nicht auf das Ende des Jahres warten, um seinen Blick auf das UDRP-Jahr 2021 zu werfen. Dabei standen ihm allein die Daten, die WIPO zur Verfügung stellt, zur Verfügung, da dies die einzige Streitbeilegungsinstanz ist, die ihre Daten zeitnah zur Verfügung stellt. Er konstatiert einen kontinuierlichen Anstieg der WIPO-Fälle seit acht Jahren, wobei neben generischen Endungen auch Länderendungen berücksichtigt sind. Diesmal seien es mindestens 14 Prozent mehr Verfahren als im Vorjahr, möglicherweise sogar 20 Prozent zum Jahresende, teilt er in einem Artikel, begleitet von einem Video, auf giga.law mit. Und in der Tat, schaut man sich die Statistikseite der WIPO an und rechnet 1 und 1 zusammen, so bedeutet die Steigerung von 4.204 Fällen in 2020 auf 5.128 Fälle in 2021 einen Anstieg um gut 22 Prozent. Auch die Zahl der in UDRP-Verfahren verwickelte Domains ist gestiegen, von 7.240 in 2020 auf 8.776 in 2021 (gut 21 Prozent), wobei das Gros von generischen Endungen abgedeckt wird: 6.439 gTLDs gegenüber 601 ccTLDs in 2020, und 7.922 gTLDs gegenüber 854 ccTLDs in 2021.

Unter den gTLDs liegt natürlich .com vorne, gefolgt von der relativ jungen .shop und .xyz, ehe sich die klassischen generischen Endungen .net und .org einreihen:

EndungDomainsProzent
.com5.52069,68
.shop4115,19
.xyz3174,00
.net2553,22
.org1852,34

Unter den ccTLDs zeigt sich ein ausgeglicheneres Bild, da es an einem Platzhirsch wie .com mangelt:

EndungDomains
.co120
.cn84
.nl80
.mx55
.eu52
.es49
.se49
.au43
.cc36
.io34

Die deutsche Endung ist unter den ccTLDs selbstverständlich nicht zu finden, da für sie keine Streitbeilegung unter dem UDRP-Statut oder einer seiner Abwandlungen vorgesehen ist.

Isenberg macht nochmals darauf aufmerksam, dass in einzelnen UDRP-Verfahren mehrere Domains verhandelt werden können, soweit der Inhaber der Domains derselbe ist. So habe beispielsweise Facebook in den vergangenen Wochen zwei Verfahren mit mehr als jeweils 100 Domains geführt, Clorox, früher im vergangenen Jahr, ein Verfahren mit über 367 und Gucci eines mit 204 Domains. Das europäische Datenschutzrecht (die DSGVO) mache es schwieriger, Inhaber festzustellen und so zahlreiche Domains in einzelne Verfahren zu packen, was sicher zu der höheren Anzahl von Fällen beitrage und so umfassende Verfahren mit über 1.500 Domains, wie er, Doug Isenberg 2009 eines geführt habe, deutlich erschwere. Isenberg sieht unter anderem auch 2021, wie bereits 2020, Corona (COVID-19) als einen der Treiber für den Anstieg der UDRP-Fälle. Bei seinen Mandanten zeigten sich zahlreiche Missbrauchsfälle, wie PPC-Seiten, Phishing-Seiten im Zusammenhang mit gefälschten Rechnungen oder falschen Jobangeboten, und Erwachsenenseiten seien auch wieder vermehrt im Einsatz.

Isenberg resümiert, die UDRP ist nach wie vor die erste Wahl für Markeninhaber. Auch wenn die Bearbeitung der Verfahren we gen der hohen Anzahl von Fällen sich etwas verzögert, sei das UDRP-Verfahren nach wie vor, wegen der geringen Kosten und der Geschwindigkeit des Verfahrens, das Verfahren der Wahl.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top