UDRP

Der Streit um culers.com wird zur Schlappe für den FC Barcelona

Sportlich und wirtschaftlich lief es für den Fútbol Club Barcelona zuletzt eher mau, nun zogen die Katalonen auch vor dem in Genf ansässigen Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) den Kürzeren: die Fan-Domain culers.com bleibt bei ihrem Inhaber.

Gegründet im Jahr 1899, zählt der FC Barcelona zu den weltweit berühmtesten und erfolgreichsten Sportvereinen. Sein Erbe hat sich der Club seit langem schützen lassen, unter anderem durch die eingetragenen Marken »FC BARCELONA«, »BARÇA« und »BARSA«. Die Fans des FC Barcelona sind umgangssprachlich als »culés« (in spanischer Sprache) oder »culers« (in katalonischer Sprache) bekannt. Auch diese Begriffe hat man durch spanische und internationale Markeneintragungen geschützt, mit Unterbrechungen zurückreichend bis in das Jahr 1983. Dazu passend hat der FC Barcelona mehrere Domains registriert, unter anderem die erstmalig im März 2020 eingetragene culers.es und die im Juli 2020 angemeldete culers.cat. Sehr viel älter ist die Domain culers.com; sie wurde schon am 27. Juli 2000 registriert. Ihr aktueller Inhaber ist Oriol Gifra Durall, der die Domain aber nicht aktiv nutzt; beim Aufruf läuft mittlerweile eine Graphik mit einem Schwarz-Weiss-Bild ab, und es wird auf eine eMail-Adresse verwiesen. In der Vergangenheit soll unter der Domain allerdings auch Pay-per-Click Werbung geschaltet gewesen sein. All das nahmen die Katalonen zum Anlass, ein UDRP-Verfahren vor der WIPO anzustrengen und eine Übertragung von culers.com zu verlangen. Damit lag es am Panelist Reyes Campello Estebaranz, sich der Sache anzunehmen und zu entscheiden.

Estebaranz prüfte den Fall sehr sorgfältig und ließ ergänzende Stellungnahmen der Parteien zu, lehnte letztlich aber die Übertragung ab (WIPO Case No. D2021-1412). Die erste Hürde stellte sich ihm bereits bei der Frage, ob die Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit einer Marke des FC Barcelona war, denn schon an dieser Stelle wies er darauf hin, dass die streitige Domain älter war als einige der Marken, auf die sich der Fussballverein stützte. An dieser Stelle konnte er das jedoch noch dahinstehen lassen, denn die Marken »CULE«, »CULER« und »CULERS« reichten ihm jedenfalls dafür aus, davon auszugehen, dass die Domain culers.com diesen Marken zum Verwechseln ähnlich ist und somit das erste der drei UDRP-Merkmale zu bejahen war. Damit stellte sich die zweite Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Domain-Inhabers an der streitigen Domain. Soweit der FC Barcelona durch die Nichtnutzung der Domain bzw. die Verwendung für Pay-per-Click Werbung einen Anscheinsbeweis erbracht hatte, musste der nun erschüttert werden. Der Domain-Inhaber wies darauf, Fan des FC Barcelona zu sein und die Domain für ein Fan-Projekt registriert zu haben, bis die .com-Krise 2001 dann das Projekt habe scheitern lassen. Die 20-jährige Untätigkeit reichte Estebaranz aber nicht aus, um daraus noch den Schluss zu ziehen, es läge ein berechtigtes Interesse vor, zumal der Domain-Inhaber durch die Online-Werbung in ein ungünstiges Licht geraten war. Auch in diesem Punkt vermochte der Panelist also, sich den Ausführungen des FC Barcelona anzuschliessen.

Der entscheidende Treffer zum 3:0-Sieg blieb dem FC Barcelona dennoch versagt, da Estebaranz nicht erkennen konnte, dass die Domain bösgläubig registriert und genutzt wurde. Hier wurde dem Fussballverein zum Verhängnis, dass zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung keine der Marken »CULE«, »CULER« oder »CULERS« eingetragen war. Es sei kein Beleg ersichtlich, dass der Begriff »culers« vom Domain-inhaber verwendet worden sei, um die Waren oder Leistungen des FC Barcelona zu bezeichnen.

Under all these cumulative circumstances, in the point of view of the Panel, in a balance of probabilities, it is difficult to consider that the Respondent targeted the Complainant and/or its trademarks when it registered the disputed domain name, before the registration and use by the Complainant of the Catalan dictionary terms ‚culer‘ and ‚culers‘ as trademarks.

Gutgläubigkeit sei jedenfalls nicht auszuschließen, so dass Estebaranz die Übertragung ablehnte.

Abschließend prüfte er noch ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) durch den FC Barcelona, lehnte aber auch dieses ab. Der Club dürfte es verschmerzen. Sollte sein Superstar Lionel Messi den ausgelaufenen Vertrag nicht verlängern, dürfte der ein oder andere Euro übrig bleiben, um dem Domain-Inhaber ein Angebot zu unterbreiten, dass auch culers.com zu den ruhmreichen Katalonen wechselt.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top