UDRP

Das neue Schiedsgericht für Domain-Streitigkeiten CIIDRC nimmt seine Arbeit auf

Das Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (CIIDRC) ist als nun sechste UDRP-Streitbeilegungsstelle zugelassen worden und nimmt entsprechende Verfahren an.

Nachdem im November 2018 bekannt wurde, dass das CIIDRC seine Bewerbung als UDRP-Provider eingereicht hatte und ICANN bei einem Meeting des Board of Directors am 03. Mai 2019 erklärte, dass die Bewerbung Erfolg hat, nimmt das in Vancouver ansässige CIIDRC nun seine Arbeit auf und steht bereit, bis zu 200 UDRP-Verfahren im Monat zu bewältigen. CIIDRC ist eine Abteilung des British Columbia International Commercial Arbitration Centre (BCICAC), das der gemeinnützigen BCICAC Foundation untersteht. Barry Penner ist Leiter sowohl von CIIDRC als auch des BCICAC. Dem gehören 123 Schiedsrichter an, davon 48 international; zu den bekanntesten dürften der Australier Hon. Neil Brown und der kanadische Rechtsanwalt Doug M. Isenberg gehören. Viele davon konnten bereits als Panelisten für das Schiedsverfahren unter der kanadischen Landesendung .ca Erfahrung gewinnen; hier ist das BCICAC seit 2002 als Schiedsgericht tätig. Derzeit verfügt das CIIDRC über 29 offizielle Panelisten, zu denen neben Brown und Isenberg auch Natalie Dreyfus zählt. Das CIIDRC bezeichnet sich selbst als zweiter UDRP-Provider der westlichen Hemisphäre und als erster in Kanada. Tatsächlich findet sich auf dem amerikanischen Kontinent noch das National Arbitration Forum (NAF), während WIPO und der Czech Arbitration Court in Europa angesiedelt sind. Das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ACDR) befindet sich im Mittleren Osten, und das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) hat seinen Sitz in Hong Kong.

Das neue Gericht bietet eine zweistufige Gebührenregelung. Zunächst ist eine Grundgebühr von US$ 425,- für den Aufruf des Verfahrens zu begleichen, die nicht wieder erstattet wird. Bei bis zu drei streitigen Domains fallen für ein Einzelpanel US$ 1.050,–, für ein Dreier-Panel US$ 2.520,– an. Bei vier bis sieben Domains steigen die Kosten für ein Einzelpanel auf US$ 1.260,– und für ein Dreier-Panel auf US$ 2.835,– an. Die Preise verstehen sich inklusive Steuern; die Panel-Gebühren sind erst fällig, wenn das Panel zusammentritt und nicht schon im Voraus. Wie üblich, trägt der Beschwerdeführer die Kosten, es sei denn, der Gegner beantragt ein Dreier-Panel: dann tragen die Parteien jeweils die Hälfte der Kosten des Dreier-Panels. Die Preise entsprechen in etwa denen, die die World Intellectual Property Organization (WIPO) und das National Arbitration Forum (NAF) aufrufen. Am günstigsten ist der Czech Arbitration Court, bei dem für ein Einzel-Panel und bis zu fünf streitigen Domain-Namen US$ 800,– eingezahlt werden müssen.

Doug Isenberg gibt in einem Artikel zu bedenken, ob überhaupt Bedarf für eine weitere UDRP-Streitstelle vorhanden ist. Den Markt für UDRP-Verfahren teilen sich derzeit WIPO und NAF: WIPO hat seit Einführung der UDRP 57 Prozent aller Verfahren entschieden, NAF folgt mit 38 Prozent. Die weiteren – bis dato – drei Schlichtungsstellen kommen zusammen auf lediglich 5 Prozent. Ob sich also das CIIDRC als sinnvoll erweist und eine angemessene Zahl von Verfahren auf sich ziehen kann, wird man sehen müssen.

Eine Liste der zugelassenen UDRP-Provider finden Sie bei ICANN, sowie auch die UDRP.

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