Der exklusive Kreis der UDRP-Schiedsgerichte könnte sich schon in Kürze erweitern: das »Canada International Internet Dispute Resolution Centre« (CIIDRC) hat seine Bewerbungsunterlagen bei der Internet-Verwaltung ICANN eingereicht.
Domain-Namen und Markenrecht – bereits früh zeichnete sich ab, dass zwei Welten aufeinander prallen und in der Konfliktlösung jenseits der nationalen Zivilgerichtsbarkeit neue Wege gegangen werden mussten. Im Jahr 1999 rief ICANN deshalb nach vorheriger Konsultation unter anderem der UN-Organisation World Intellectual Property Organization (WIPO) die UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) ins Leben. Den Inhabern von Kennzeichenrechten wie zum Beispiel eingetragenen Marken, aber auch unregistrierten Dienstleistungsmarken wie der im anglo-amerikanischen Recht bekannten »Service Mark« steht damit ein vergleichsweise kostengünstiges, rasches und unkompliziertes Verfahren gegen Rechtsverletzungen zur Verfügung. Für die Qualität des UDRP-Verfahrens bürgen dabei vor allem die hochqualifizierten UDRP-Schiedsgerichte; mit dem Arab Center for Dispute Resolution (ACDR), dem Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), dem Czech Arbitration Court Arbitration Center for Internet Disputes, dem National Arbitration Forum (NAF) und der Genfer WIPO stehen dabei aktuell fünf, von ICANN akkreditierte Provider zur Verfügung, wobei in der Praxis WIPO und NAF die Verfahren dominieren. Das CPR (International Institute for Conflict Prevention and Resolution) sowie eResolution haben sich hingegen aus dem UDRP-Schiedsgeschäft verabschiedet.
Doch ein Neuling klopft bereits an die Tür. Wie ICANN am 16. November 2018 bekanntgab, hat das CIIDRC darum gebeten, künftig als Schiedsgericht für alle ICANN-Schiedsverfahren, also neben der UDRP zum Beispiel auch Beschwerdeverfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS), auftreten zu dürfen. Das in Vancouver ansässige Gericht ist eine Abteilung des British Columbia International Commercial Arbitration Centre (BCICAC), das 1986 gegründet wurde und der gemeinnützigen BCICAC Foundation untersteht. Dem BCICAC gehören 123 Schiedsrichter an, davon 48 international; zu den bekanntesten dürften der Australier Hon. Neil Brown und der Domain-Blogger Doug M. Isenberg gehören. Viele davon konnten bereits als Panelisten für das Schiedsverfahren unter der kanadischen ccTLD .ca Erfahrung gewinnen; hier ist das BCICAC seit 16 Jahren als Schiedsgericht tätig. Bei den Gebühren zeigt sich das BCICAC günstig; neben einer Grundgebühr von US$ 400,– fallen für ein Einzelpanel US$ 1.000,– (bei bis zu drei streitigen Domain-Namen), für ein Dreier-Panel US$ 2.300,– an. Zum Vergleich: bei der WIPO sind für ein Einzelpanel US$ 1.500,– und für ein Dreier-Panel US$ 4.000,– zu zahlen, das NAF verlangt US$ 1.300,– beziehungsweise US$ 2.600,–.
ICANN hat die Bewerbung zunächst bis zum 04. Januar 2019 zur öffentlichen Kommentierung ausgelegt. Der Schlussbericht soll dem ICANN-Vorstand bis zum 18. Januar 2019 vorliegen. Anzeichen dafür, dass die Bewerbung keinen Erfolg hat, gibt es bisher nicht. Das CIIDRC hat mitgeteilt, binnen zwei bis vier Monaten nach Freigabe durch ICANN seinen Betrieb aufnehmen und bis zu 200 Verfahren monatlich bearbeiten zu können.