UDRP

BMW erstreitet vor der WIPO die IDN-Domain »xn--bm-e3s.com«

Die BMW AG musste sich in einem aktuellen UDRP-Verfahren vor der WIPO mit einer IDN-Variante von bmw.com herumschlagen. Der italienische WIPO-Entscheider hatte allerdings kein Problem festzustellen, dass die Domain »xn--bm-e3s.com« und die Marke »BMW« zum Verwechseln ähnlich sind.

Die Bayerische Motoren Werke AG mit Sitz in München musste sich die Domain »xn--bm-e3s.com« erstreiten. Was als internationale Domain im Punycode-Format nach nichts aussieht, erweist sich aufgelöst als »bmẉ.com«, bei der das »w« unter sich mittig einen kleinen Punkt aufweist. Es handelt sich um die Romanisierung eines pakistanischen Urdu-Zeichens, in Unicode dargestellt als U+1E88 (Großschreibung) und U+1E89 (Kleinschreibung). Damit ist die Domain bmẉ.com im richtigen Umfeld sehr leicht mit der BMW-Domain bmw.com zu verwechseln. Die BMW AG stützte sich in einem aktuellen UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) auf ihre deutsche Marke von 1929 sodie die US-amerikanische Marke von 1955. Die im Mai 2018 registrierte Domain lieferte eine Website mit dem offiziellen BMW-Logo aus. Auf der Seite konnten Internetnutzer vorgeblich an einer Umfrage teilnehmen, bei der sie ihre persönlichen Daten angeben mussten und einen von 75 BMWs gewinnen konnten. Tatsächlich nutzte der Domain-Inhaber die Seite zum Phishing. Im Verfahren meldete sich der Inhaber der Domain, der einen WHOIS-Privacy-Service nutzte, nicht zur Sache. Als Entscheider wurde der italienische Jurist Edoardo Fano berufen.

Fano hatte unter den gegebenen Voraussetzungen leichtes Spiel bei der Prüfung der Beschwerde und seiner Entscheidung, mit der er der gewünschten Übertragung der Domain stattgab (WIPO-Case No. D2018-2016). Er nahm sich allerdings die Zeit, deutlich zu machen, dass, nach gefestigter UDRP-Rechtsprechung, bei der Prüfung der Ähnlichkeit von Marke und Domain im Falle einer IDN diese und ihre Punycode-Übersetzung gleichgestellt würden. Es sei ständige Rechtsprechung, dass bei Nutzung eines Nicht-ASCII-Zeichens wie »ẉ« (mit Punkt), um das korrekte »w« (ohne Punkt) zu ersetzen, sich nichts an der Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain ändere. Demnach hatte BMW das erste Element der UDRP erfüllt. Zudem habe, so Fano, BMW den Anscheinsbeweis für ein fehlendes Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an der Domain erbracht. Da der Gegner nichts entgegnet hatte und die Domain nicht für ein legales, nicht-kommerzielles und faires Angebot nutzte, die Seite unter der Domain vielmehr das BMW-Logo und eine vermeintliche Verlosung von 75 kostenlosen Fahrzeugen durch BMW anzeigte, um so Daten fehlgeleiteter Internetnutzer zu ergattern, sah Fano auch das zweite Element erfüllt. Auch bei der Frage nach der Bösgläubigkeit gab es für Fano nicht viel zu tun. Bereits hinsichtlich der Registrierung der Domain sei davon auszugehen, dass der Gegner die Marke BMW kannte und gerade deshalb die sehr ähnliche Domain mit dem Punycode »xn--bm-e3s.com« registrierte. Auch die Nutzung der Domain erfolgte nach Ansicht von Fado bösgläubig, da die relevante Website unter der Domain ein falsches Angebot kostenfreier BMWs machte, mit dem Ziel, die Daten irregeleiteter Nutzer einzusammeln. Der Domain-Inhaber zog damit wissentlich Vorteile aus der Konfusion der Internetnutzer. Daraus folgerte Fano, dass der Gegner wissentlich eine der Marke der Beschwerdeführerin ähnliche Domain registrierte und nutzte, um Internetnutzer mit der Marke irrezuführen und so geschäftliche Vorteile zu erzielen, er also bösgläubig handelte. Damit waren alle drei Elemente der UDRP erfüllt, und Fano entschied auf Transfer der Domain.

Dieser Fall zeigt nochmals, welche Verwirrung »look-alike«-Domains stiften können und wie Cybersquatter internationalisierte Domains ausnutzen, um an Daten heranzukommen. Marken- und Domain-Portfoliomanager von Unternehmen kommen nicht umhin, ihr Augenmerk auch auf IDNs auszudehnen – falls sie es nicht sowieso schon tun. Übrigens zeigen sowohl Safari als auch Firefox bei Eingabe der der Punycode-Variante »xn--bm-e3s.com« die verwechslungsfähige IDN-Domain an.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top