Der BMW-Konzern erstritt in einem UDRP-Verfahren gleich fünf Domains von drei unterschiedlichen Inhabern. Unter den fraglichen Domain-Namen boten deren Inhaber BMW-Diagnosesoftware und -werkzeuge an.
BMW ging in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO wegen einer Markenrechtsverletzung durch die Domains bmw-icom, bmw-icom.net, bmwispi.com, bmwista.com und bmwrheingold.com vor, die sich in den Händen dreier unterschiedlicher Inhaber mit Sitz in China befanden. BMW berief sich dabei auf die eigenen bekannten Marken BMW und die speziellen Kennzeichen für BMW-Diagnosesoftware und -werkzeuge BMW ICOM A2+B+C, BMW ISPI, BMW RHEINGOLD und BMW ISTA. Die fraglichen Domains, registriert zwischen März und November 2014, wiesen teilweise auf Seiten, auf denen es gefälschte Produkte, darunter auch die BMW-Software, gab. BMW kaufte auf einer der Webseiten die angebotene Software, prüfte diese und stellte fest, dass sie gefälscht ist. BMW ging davon aus, dass sich die Inhaber entweder gemeinsam organisiert haben oder sich hinter ihnen tatsächlich nur eine einzelne Person verbirgt. In dem UDRP-Verfahren beantragte BMW die Übertragung der Domains. Keiner der Domain-Inhaber trat den erhobenen Vorwürfen offiziell entgegen; einer protestierte lediglich in einer eMail, andere würden solche Domain-Namen ebenso registrieren, wie etwa die Domain bmw-icom.org zeige.
Die Rechtsanwältin Karen Fong aus Großbritannien, die Mandarin beherrscht und unter anderem in Singapur und Hong Kong studierte, war als Panelistin berufen. Sie bestätigte die Beschwerde von BMW und entschied auf Übertragung aller Domains (WIPO Case No. D2016-2268). Zunächst klärte sie allerdings, dass die Zusammenlegung der Verfahren, die sich eigentlich gegen drei unterschiedliche Domain-Inhaber richten müssten, statthaft ist, da so die Angelegenheiten schneller geklärt werden können und das für alle Beteiligte gerecht sei. Die Verfahrenssprache legte Fong unkompliziert auf Englisch fest, obwohl lediglich der Registrierungsvertrag der Domain bmwispi.com in englischer Sprache geschlossen ist. Doch die aufrufbaren Webseiten unter den Domains sind alle auf Englisch und gegen Mike Lee, den Inhaber der drei Domains bmwispi.com, bmwrheingold.com und bmwista.com, wurden schon früher UDRP-Verfahren auf Englisch geführt, weil die jeweiligen Panels festgestellt hatten, dass er über ausreichend Englischkenntnisse verfüge. Das alles spräche für ausreichende Sprachkenntnisse bei den Domain-Inhabern, die sich nicht gegen den Antrag der Beschwerdeführerin auf die Verfahrenssprache, die ihnen in Englisch und Chinesisch zugegangen war, gewehrt haben. Zudem, stellte Fong fest, sei die Beschwerdeführerin unangebracht benachteiligt, wenn sie das Verfahren auf Chinesisch führen müsste.
Bei der weiteren Prüfung bestätigte sich das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP: Die streitbefangenen Domain-Namen und die BMW-Marken sind identisch. Die Domain-Inhaber haben keine Rechte oder rechtlichen Interessen an den Domain-Namen, über die sie unter Darstellung der BMW-Marken gefälschte BMW-Software anbieten. Schließlich bestätigte Karen Fong auch, dass die Domain-Inhaber bei Registrierung der Domains von den Marken von BMW gewusst haben müssen, also bösgläubig waren. Darüber hinaus zeigt sich aufgrund des Umstands, dass sie unter den Domains gefälschte Software anbieten, dass sie die Domains auch bösgläubig nutzen. Damit lagen die Voraussetzungen der UDRP sämtlich vor, und Karen Fong entschied auf Übertragung der Domains.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.