UDRP

BMW erstreitet bmwgroup.online vor WIPO

BMW ist wieder in einem UDRP-Verfahren aktiv gewesen. Diesmal ging es um die Domain bmwgroup.online, die der Domain-Inhaber der BMW AG zum Tausch gegen Autos und Bares anbot.

Die BMW AG, Muttergesellschaft der Konzerngruppe »BMW Group«, sah ihre Markenrechte durch die Namens-Domain bmwgroup.online verletzt. Seit 2008 existieren mehrere Wortmarken »BMW Group« zugunsten der BMW AG. Der Beschwerdegegner, ein Deutscher mit Sitz in Deutschland, registrierte die Domain bmwgroup.online am 08. Mai 2016 über den US-amerikanischen Registrar GoDaddy. Die Parteien kommunizierten vor dem Verfahren auf deutsch, kamen aber zu keinem Ergebnis, weshalb BMW die Beschwerde in deutscher Sprache bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) einreichte. Der Beschwerdegegner erwiderte auf die Beschwerde nicht, schrieb aber gleichwohl WIPO auf deutsch per eMail an und erklärte, er sehe in seinem Verhalten keine Markenverletzung; er habe die Domain lediglich zum Kauf angeboten. Er schlug ein Tauschgeschäft vor, bei dem er die Domain gegen fünf BMW-Fahrzeuge zuzüglich eines Geldbetrages oder nur einen Geldbetrag anbot.

Als Einzelpanelistin war Rechtsanwältin Stephanie G. Hartung berufen, die der Beschwerde von BMW stattgab und auf Transfer der Domain entschied (WIPO-Verfahren Nr. D2016-1109). Zunächst klärte sie jedoch die Frage der Verfahrenssprache. Da die Domain via GoDaddy registriert war, wäre eigentlich Englisch die Verfahrenssprache. Die Beschwerdeführerin hatte allerdings beantragt, Deutsch als Verfahrenssprache anzuerkennen. Und da es Panelisten, abhängig von den Verfahrensumständen, frei steht, von der Sprache der Registrierungsvereinbarung abzuweichen (§ 11 Abs. 1 UDRP), wich Frau Harting hier auf Deutsch aus, da beide Parteien mit der deutschen Sprache vertraut sind, sie bereits auf deutsch kommuniziert haben und es mithin angemessen war, das Verfahren auf Deutsch zu führen. In der Sache lagen die Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP vor. Marke und Domain sind identisch. BMW erbrachte den Anscheinsbeweis, dass der Gegner keine Rechte an den Begriffen BMW oder BMW Group hat und er kein Lizenznehmer ist oder ihm irgendwelche Genehmigungen erteilt wurden, die Marken oder die Domain zu nutzen; auch dass kein eigenes Recht auf seiner Seite ersichtlich sei. Die Panelistin stellte fest, dass der Beschwerdegegner die Domain bmwgroup.online nicht für ein gutgläubiges Angebot von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht nutzte. Vielmehr bot er die Domain im Internet zum Verkauf an. Aus diesem Gesichtspunkt ergab sich auch die Bösgläubigkeit auf Seiten des Beschwerdegegners. Der räumte in einem Schreiben vom 19. Mai 2016 ein, die Domain im Internet zum Verkauf an die Beschwerdeführerin angeboten zu haben. Daraus leitet die Panelisten ab, dass er die Domain auch zu diesem Zweck registriert hatte. Dass der Gegner die Domain im Internet nicht aktiv nutzt, er sie also passiv hält, sprach in diesem Fall nicht gegen die Bösgläubigkeit auf seiner Seite. Damit waren alle drei Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP erfüllt, und Hartung konnte auf Transfer der Domain entscheiden.

Neben Volkswagen gehen auch andere deutsche Automobilhersteller gegen markenrechtsverletzende Domains vor. Wir hatten BMW schon in der vergangenen Woche im Streit um bmw—deutschland.info. Der aktuelle Streit um bmwgroup.online zeigt nochmals deutlich: die einfache Erkenntnis, dass man keine Domains mit Marken registriert, geschweige denn diese dem Markeninhaber zum Kauf anbietet, hat wohl noch nicht ausreichend Verbreitung in der Gesellschaft gefunden.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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