UDRP

Bayer AG im Dauerclinch mit Cybersquattern

Wir berichten immer wieder über gescheiterte UDRP-Verfahren. Diese bilden aber die Ausnahme. Ganz überwiegend werden UDRP-Verfahren gegen dreiste Cybersquatter geführt, die praktisch immer zu einem positiven Ergebnis für die Beschwerdeführer führen. Ein Beispiel dafür bietet die deutsche Bayer AG, die in den vergangenen zwei Monaten in sechs Verfahren gegen zehn Domains erfolgreich war.

Die Bayer AG hat (wie viele andere bekannte oder berühmte) Konzerne und Unternehmen mit Cybersquatting zu kämpfen. Das UDRP-Verfahren bietet die Möglichkeit, gegen missbräuchlich registrierte Domains, die Markenrechte verletzen, kostengünstig und schnell vorzugehen. In der Zeit zwischen 12. Dezember 2022 und 19. Januar 2023 konnte die Bayer AG sechs Entscheidungen der WIPO im Streit um zehn Domains für sich verbuchen. In zwei Fällen, bei den Domains bayerr.com und bayer-cz.com, nutzte der jeweilige Gegner die Domains, um betrügerische eMails zu versenden. Im Streit um bayer-cz.com wie in dem um die beiden Domains bayer-career-nz.co und bayernz.co war die im Domain-Namen eingefügte geographische Abkürzung ein den Eindruck, mit der Beschwerdeführerin verbandelt zu sein, verstärkendes Element. In keinem der Verfahren meldete sich einer der Gegner zur Sache. Im Einzelnen ging es um folgende Fälle:

bayer-cz.com
Die Bayer AG stritt gegen Andrew Evera, Kanada. Der nutzte die Domain, um betrügerische eMails zu versenden. Entscheider Peter Burgstaller konstatiert in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2022 (WIPO Case No. D2022-4008):

»In fact, the use of the term „cz“ in connection with the mark BAYER rather strengthen the impression that the disputed domain name is in some way connected to the Complainant or the Complainant’s services, […].«

bayer-career-nz.co und bayernz.co
Hier stritt die Bayer AG gegen zwei Gegner: Mukib Mukib, Chile and johnson mitchell, India. Wieder entschied Peter Burgstaller. Er stimmte dem Antrag, das Verfahren gegen beide Gegner zu führen, zu, da beide sich nicht meldeten und so dem Antrag der Beschwerdeführerin nicht widersprachen; hinzu kam, dass die Domains die identische geographische Abkürzung »nz« aufweisen und beim selben Registrar zeitlich nah registriert wurden. Auch hier verstärkte die geographische Abkürzung »nz« für Neuseeland im Zusammenhang mit der Marke »Bayer« den Eindruck einer Verbindung zur Beschwerdeführerin. Die Entscheidung (WIPO Case No. DCO2022-0092) erging am 23. Dezember 2022.

bayerr.com
Die Bayer AG wurde auf die Domain bayerr.com aufmerksam, weil sich einer ihrer Großhändler bei ihr wegen einer ihm über @bayerr.com gestellten Rechnung meldete. Der Absender, eine Danielle Santos, erklärte, ein Vertragspartner der Bayer AG zu sein und für die Bayer S.A. zu handeln. In der Signatur der eMail und in zehn Links zur Privacy Policy leitete man auf die Hauptdomain bayer.com der Beschwerdeführerin. Entscheiderin Eva Fiammenghi bestätigte die Beschwerde am 29. Dezember 2022 (WIPO Case No. D2022-4277).

bayer-career.com, bayer-careers.com, career-bayer.com, careers-bayer.com
Um gleich vier Domains ging es Melissa Solis, Bayer, Kanada und anderen. Der Gegner, so die Bayer AG, sei bereits in 38 UDRP-Verfahren verwickelt gewesen. Entscheider war Mario Soerensen Garcia, der die Beschwerde am 19. Januar 2023 bestätigte (WIPO Case No. D2022-4127).

bayer-global.com
Zum Streit der Bayer AG gegen Michele Maraponte (Belgien) um die Domain bayer-global.com gibt es nichts weiter zu berichten. Der US-amerikanisch-irische Entscheider Colin T. O’Brien fand, der einzige plausible Grund, die Domain zu registrieren und passiv zu halten, sei, sie für illegale und bösgläubige Zwecke zu nutzen. Er bestätigte die Beschwerde am 13. Januar 2023 (WIPO Case No. D2022-4639).

bayer-science.com
Gegner im Streit um bayer-science.com war »camron Senger, Switzerland«. Für die türkisch-amerikanische Entscheiderin Ezgi Baklacı Gülkokar änderte das Element »science« in der Domain nichts an der irreführenden Ähnlichkeit zur Marke. Und auch dass die Domain zu keiner Website auflöste, änderte nichts an ihrer Einschätzung, dass die Domain bösgläubig genutzt wurde. Die Bestätigung der Beschwerde erging am 11. Januar 2023 (WIPO Case No. D2022-4128).

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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