UDRP

BASF gewinnt drei basf-Domains in zügigem Streitbeilegungsverfahren

Die BASF SE sah sich gezwungen, gegen die drei im Juni in China registrierten Domain-Namen basf-deutschland.com, basf-service.com und basf-unternehmen.com vorzugehen. Ein vor der WIPO gestartetes UDRP-Verfahren sorgte zwei Monate nach der Domain-Registrierung für die befreiende Entscheidung.

Die deutsche BASF SE sah ihre Markenrechte durch die Domain-Namen basf-deutschland.com, basf-service.com und basf-unternehm en.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Die Domains wurden alle am 04. Juni 2019 registriert; sie leiten auf inaktive Webseiten. BASF trug unter anderem vor, man verstärke gerade die eigene Präsenz auf dem chinesischen Markt; die »ungenutzten« Domains erfüllten den Vorwurf des »passive holding«. Darüber hinaus enthielten die DNS-Records der Domains MX- und SPF-Einträge, die darauf schließen lassen, dass die Domains für eMail genutzt würden; damit könne der Inhaber der Domains als »BASF« auftreten und Dritte so in die Irre leiten. Der Gegner »huang jian« mit Sitz in China nahm im Verfahren nicht Stellung. Deanna Wong Wai Man, neuseeländische Juristin und Biologin mit Sitz in Hong Kong, wurde zur Entscheiderin bestimmt.

Wong Wai Man prüfte zunächst die Frage der Verfahrenssprache, ehe sie der Beschwerde von BASF stattgab (WIPO Case No. D20191322). BASF hatte beantragt, das Verfahren möge auf Englisch geführt werden, obwohl die Registrierungsverträge in chinesischer Sprache geschlossen worden waren. Wong Wai Man erwog sorgfältig alle Elemente dieses Falles und kam zu dem Schluss, dass Englisch als Verfahrenssprache in Ordnung gehe, weil mit Chinesisch als Verfahrenssprache sich das Verfahren verzögern könnte, und der Aufwand und die Kosten sich für die Beschwerdeführerin erhöhten. Der Gegner habe zudem Gelegenheit gehabt, auf Chinesisch Stellung zu nehmen, wovon er keinen Gebrauch gemacht habe. Alsdann trat Wong Wai Man in die eigentliche Prüfung ein, wobei ihr keine Schwierigkeiten entgegen traten: Die Marke der Beschwerdeführerin sei in jeder Domain enthalten und die miteingebundenen Worte seien allgemeine deutsche Begriffe, die an der Verwechslungsgefahr nichts änderten. Weiter stellte sie fest, die Beschwerdeführerin habe nachgewiesen, dass der Gegner kein eigenes Recht oder rechtliches Interesse an den Domains habe: weder sei er geschäftlich mit BASF verbandelt, noch nutze er die Domains für ein legales Geschäft, noch sei er unter den Domains bekannt. Schließlich prüfte Wong Wai Man die Frage einer Bösgläubigkeit und bestätigte deren Vorliegen bei Registrierung und Nutzung der Domains durch den Gegner: angesichts der Berühmtheit der Marke der Beschwerdeführerin ging Wong Wai Man davon aus, dass die drei Domains vom Gegner registriert wurden, um Konsumenten fehlzuleiten. Schon eine einfache Internetsuche zum Zeitpunkt der Registrierung der Domains hätte dem Gegner klar gemacht, dass die Beschwerdeführerin Inhaberin der Marke »BASF« ist und diese intensiv – auch in China – nutzt. Zudem spreche der Umstand, dass der Gegner die Marke zusammen mit den allgemeinen deutschen Begriffen »deutschland«, »service« und »unternehmen« als Domains registrierte, für dessen Absicht, die Domains als Ansprache einer bestimmten Abteilung der Beschwerdeführerin missbrauchen zu wollen. Dass die Domains lediglich auf inaktive Webseiten verwiesen, widerlege nicht den Vorwurf einer Bösgläubigkeit. Die DNS-Einträge sprächen dafür, dass man die Domains für eMails nutzen wollte, die voraussichtlich zur Irreleitung Dritter durch die Selbstdarstellung als Beschwerdeführerin missbraucht werden sollten. Dies stelle ein Muster bösgläubigen Verhaltens dar. Damit waren alle drei Elemente der UDRP erfüllt; Wong Wai Man gab der Beschwerde statt und entschied auf Übertragung der Domains auf die Beschwerdeführerin.

Vom Registrieren der Domains am 04. Juni 2019 bis zur Entscheidung am 05. August 2019 waren lediglich 62 Tage vergangen. Für die Übertragung der Domains gehen sicherlich noch einmal 14 Tage ins Land. Schneller kommt man aber wohl kaum zu die eigenen Markenrechte verletzenden Domains.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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