UDRP

ALLNET GmbH geht gegen allnet-gmbh.com vor

Die ALLNET GmbH Computersysteme musste von einem britischen Geschäftspartner erfahren, dass jemand eMails unter der Domain »allnet-gmbh.com« versendet, um Geschäftskontakte zu knüpfen. Da das nicht von ALLNET ausging, wandte sich das Netzwerktechnik- und Telekommunikationsunternehmen an die WIPO.

Die ALLNET GmbH Computersysteme mit Sitz in Germering bei München sah ihre Rechte durch die Domain allnet-gmbh.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO). Inhaber der Domain ist ein Franzose, der die Domain am 19. Juli 2017 registriert hatte. ALLNET wurde auf die Domain aufmerksam, nachdem der Mitarbeiter einer britischen Unternehmung, die mit ALLNET verbandelt ist, im Januar 2018 eine eMail von einer eMail-Adresse unter Verwendung der Domain allnet-gmbh.com erhalten hatte und dies meldete. Im Februar 2018 erhielt der Mitarbeiter einer anderen Unternehmung ebenfalls eine eMail von »@allnet-gmbh.com«, wobei der Autor der eMail versuchte, einen Geschäftsaccount unter dem Namen der Beschwerdeführerin zu eröffnen. Aus Sicht der Beschwerdeführerin ALLNET, die Inhaberin diverser Marken »ALLNET« ist, liegt Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke vor. Sie trägt weiter vor, dem Domain-Inhaber nicht erlaubt zu haben, ihre Marke zu nutzen. Er sei ferner unter dem Namen auch nicht bekannt und habe die Domain bösgläubig registriert und genutzt. Sie beantragte neben der Übertragung der Domain, das UDRP-Verfahren auf Englisch zu führen, auch wenn die Domain über einen französischen Domain-Registrar registriert sei. Der Gegner meldete sich nicht zur Sache. Als Entscheiderin wurde die Schweizer Rechtsanwältin Anne-Virginie La Spada berufen.

La Spada gab der Beschwerde der ALLNET statt und entschied auf Übertragung der Domain allnet-gmbh.com (WIPO-Case No. D2018-0532). Zunächst klärte sie die Verfahrenssprache und gab dem Antrag der Beschwerdeführerin, die Sache auf Englisch zu klären, statt. Der Gegner habe die eMails auf Englisch abgefasst, was auf seine Englischkenntnisse schließen lasse. Ausserdem hätte er sich gegen den Antrag wenden können, was er jedoch nicht getan habe. In englischer Sprache klärte La Spada alsdann die Sach- und Rechtslage. Sie sah eine Identität von Marke und Domain, wobei die allgemeine Abkürzung »gmbh« im Domain-Namen die Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain nicht mindere. Es war für sie auch nicht ersichtlich, dass der Gegner eigene Rechte oder ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain habe: die Beschwerdeführerin hatte vorgetragen, dass sie ihm keine Rechte an der Nutzung der Marke eingeräumt habe. Zudem korrespondiere der Domain-Name nicht mit dem Namen des Domain-Inhabers. Letzterer habe in der Sache nicht Stellung genommen und nicht erklärt, inwieweit er berechtigt sei, die Domain zu nutzen. Im Hinblick darauf sah La Spada die zweite Voraussetzung der UDRP erfüllt. Schließlich bestätigte sich für sie auch die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain. Da der Domain-Name die Marke und einen Teil des Geschäftsnamens der Beschwerdeführerin kombiniere und der Gegner die Domain deutlich nach der Marke registriert hatte, ging La Spada davon aus, dass der Gegner die Beschwerdeführerin bei Registrierung der Domain bereits kannte. Noch deutlicher werde dies, so La Spada, aufgrund des Umstands, dass der Gegner Geschäftspartner und Kunden der Beschwerdeführerin über eMail unter der Domain allnet-gmbh.com kontaktierte. Dies deute darauf hin, dass der Gegner gute Kenntnisse von den Aktivitäten der Beschwerdeführerin habe. Schließlich zeuge der Umstand, dass der Gegner versuchte, die Geschäftspartner der Beschwerdeführerin hinters Licht zu führen, auch von einer bösgläubigen Nutzung der Domain auf Seiten des Gegners. Damit waren alle drei Voraussetzungen der UDRP erfüllt. La Spada gab der Beschwerde von ALLNET statt und entschied auf Übertragung der Domain allnet-gmbh.com.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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