UDRP

1voice.com ist kein Fall von Cybersquatting

In einer kurzen UDRP-Entscheidung stellte Rechtsanwalt Robert A. Badgley als WIPO-Entscheider fest, dass die Registrierung und Nutzung von 1voice.com kein Cybersquatting-Fall ist.

Die 1 Voice Sales Inc. bietet Telekommunikationsdienste wie VoIP an und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, da sie ihre beiden im April 2022 eingetragenen US-Markenrechte durch die Domain 1voice.com verletzt sieht. Sie erklärt, seit 2015 auf dem Markt zu sein und bis 2019 ihre Kundenbasis auf 94 Kunden in den USA gebracht zu haben. Der Gegner ist der US-Amerikaner Alan Williams, der die im November 2000 erstmals registrierte Domain 1voice.com 2018 für US$ 8.000,– gekauft hat. Er erklärte, er habe geplant, über die zur Zeit geparkte Domain eine Online Social Media Plattform zu starten, in die er bereits zehntausende US-Dollar und viele tausend Arbeitsstunden investiert habe.

Über die Sache entschied der Chicagoer Rechtsanwalt und Politikwissenschaftler Robert A. Badgley, der schnell über die Sache hinwegfegte: er bestätigte die Identität von Marke und Domain, überging die Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners und vermochte keine Bösgläubigkeit des Gegners festzustellen. Als der die Domain 2018 registrierte, hatte die Beschwerdeführerin weniger als 100 Kunden, was dagegen spräche, dass deren Marke aufgrund ihrer Nutzung damals bekannt war. Die Wortkombination »one voice« sei nicht ungewöhnlich, weshalb, zusammen mit fehlenden Nachweisen für die Bekanntheit der Marke vor Juli 2018, das Argument des Gegners, er habe seinerzeit von der Marke nichts gewusst, nachvollziehbar sei. Hier läge kein eindeutiger Fall von Cybersquatting vor, weshalb die Beschwerde scheitere, meinte Badgley, und wies sie ab (WIPO Case No. D2022-2467).

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