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UDRP-Panel sorgt für Anonymität von Partei und Domain

In einem UDRP-Verfahren vor The Forum war die Beschwerdeführerin in doppeltem Sinne erfolgreich: Sie gewann das Streitbeilegungsverfahren und konnte den Entscheider Alan L. Limbury dazu bewegen, dass ihr Name, Marke und Domain nicht in der veröffentlichten Entscheidung genannt werden. Dieser Fall ist bis dato einmalig.

Die Beschwerdeführerin ist Autorin, Künstlerin und Psychologin mit Sitz in Österreich. Sie hat zehn Bücher und zahlreiche Artikel in verschiedenen Magazinen unter ihrem Namen veröffentlicht. Sie etablierte ihre Internetpräsenz 2006, im Zusammenhang mit ihrem ersten Buch. Sie versäumte es versehentlich, die Registrierung ihrer Domain zu verlängern. Die Domain wurde frei und der Gegner, mit Sitz in New York (USA), registrierte sie. Unter der Domain finden sich asiatische Seiten mit illegalen Erwachseneninhalten. Die Beschwerdeführerin ist besorgt, dass die Website für Personen, mit denen sie als Autorin/Beraterin zusammenarbeitet, traumatisierend ist, was sie persönlich und beruflich als belastend empfindet. Der Gegner nahm in der Sache nicht Stellung. Zum Entscheider wurde der britisch-australische Jurist und Mediator Alan L. Limbury berufen.

Limbury bestätigte die Beschwerde sehr zügig (NAF Claim Number: FA2208002009845). Er sah die Identität von Name und Marke der Beschwerdeführerin mit der Domain gegeben. Die aktuellen Inhalte unter der Domain sprächen für eine unberechtigte Nutzung. Der Gegner habe sich dagegen nicht verteidigt, weshalb für Limbury klar war, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat. Schließlich bestätigte sich für Limbury auch die Bösgläubigkeit seitens des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain. Nun stellte sich die Frage, ob der Name der Beschwerdeführerin aus dem Entscheidungsdokument entfernt werden solle. Sie hatte vorgetragen:

»My privacy is of grave concern, and I do not want my name to hold any association with the explicit obscene content on the website in question, nor any association with the respondent. I am terrified of the situation escalating. I have evidence and heard from individuals who have received threats in these situations. For this reason, I have a specific request for the Forum to aide my privacy, safety, and identity. I do understand the ICANN rules and that my name being attached to the domain already makes it ‚public‘, but I please ask for consideration that the case be privately archived or my name (in all forms including the domain) be redacted. A full choice to archive the case privately would be my most desired outcome. It has taken me a very long time to make this application due to fears of repercussion, identity theft or further harassment and defamation.«

Limbury sah hier die große Ausnahme. Es gäbe bereits Entscheidungen, bei denen Personennamen entfernt wurden. Das waren aber Fälle, in denen die Betroffenen nichts mit der Sache zu tun hatten, sondern ein Datenmissbrauch vorlag. Für Limbury war aber der vorliegende Fall die außergewöhnliche Ausnahme, bei dem es angemessen sei, den Namen der Beschwerdeführerin, ihre Marke und den Domain-Namen nicht zu veröffentlichen. Damit bestätigte Limbury den Transfer der Domain zur Beschwerdeführerin und zugleich, dass sie nicht namentlich genannt wird. Limbury räumt aber ein, dass der Registrar, über den die Domain registriert ist, auch eine Kopie der Entscheidung mit der Nennung des Namens, der Marke und der Domain erhält, damit dieser weiß, welche Domain zu übertragen ist.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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