puket.com

UDRP-Lehrstunde in Geographie

Eine Unternehmung aus Brasilien ging gegen die Inhaberin der Domain puket.com im Wege eines UDRP-Verfahrens vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) vor. Die Inhaberin der Domain, eine Unternehmung von Domain-Investor Frank Schilling, begegnete dem Ansinnen schon im Vorfeld des Verfahrens.

Die brasilianische Unternehmung besitzt einige Kaufhäuser in Brasilien und Venezuela, in denen sie Kleidung verkauft. Darüber hinaus exportiert sie die Kleidung in andere südamerikanische Staaten, sowie nach Australien und Portugal. Sie trägt vor, seit 1987 die Kleidung unter der Bezeichnung »Puket« zu vertreiben und sieht ihre Rechte durch den Inhaber der Domain puket.com verletzt. Vor der WIPO beantragte sie die Übertragung der Domain auf sich. Die Antragsgegnerin registrierte die Domain puket.com am 15. Mai 2003 und bietet darunter Links, die auf Puket (Phuket) in Thailand verweisen und allgemeine Informationen über Thailand liefern. Seit September 2013 findet sich zudem ein Verkaufsangebot der Domain auf der Website.

Ein WIPO-Panel aus drei Fachleuten prüfte die Sache und wies den Antrag der Antragstellerin am 05. September 2014 zurück (Case No. D2014-1057). Das Panel hatte bereits Schwierigkeiten, das Bestehen einer Marke der Antragstellerin festzustellen. Deren Anwälte legten lediglich eine interne Liste von Markendaten vor, aber keine Ausdrucke eines Onlinemarkenregisters. Damit erfüllte die Antragstellerin nicht die Anforderungen der UDRP, wonach Dokumente, darunter Markenregistrierungen, als Anlage der Antragsschrift beigefügt werden müssen. Die interne Markenliste der Anwälte erfülle diese Voraussetzung nicht. Davon abgesehen legte die Antragstellerin auch keine Geschäftsdaten über Einkünfte und Werbeausgaben im Zusammenhang mit der Marke Puket vor. Da die Antragstellerin versäumte, ihre Marke zu belegen, ließ das Panel die Prüfung der ersten beiden Merkmale, Markenidentität oder -ähnlichkeit der Domain und keine Rechte des Domain-Inhabers an der Domain, links liegen und beschäftigte sich gleich mit der Bösgläubigkeit (bad faith) der Antragsgegnerin. Hier konnte das Panel keinen Missbrauch feststellen: Puket (auch Phuket) ist der Name einer wohlbekannten thailändischen Insel. Die Webseite unter puket.com zeigt Links, die auf Thailand-Reisen bezogen sind. Die Antragsgegnerin versucht auf diese Weise, seit sie die Domain registriert hat, Geld zu verdienen. Es sei nicht ersichtlich, dass sie die Domain nutzte, um die ”Marke“ der Antragstellerin auszubeuten. Nichts weise darauf hin, dass die Domain bösgläubig registriert oder genutzt wurde. Vielmehr stellte sich dem Panel die Frage des Reverse Domain Name Hijacking seitens der Antragstellerin. Im vorliegenden Falle korrespondierten die Parteien im Vorfeld miteinander per eMail. Die Antragstellerin bezog sich auf den Teil der Korrespondenz, bei dem ein Verkaufsangebot von der Gegnerin erfolgte, um auf diesem Wege deren Bösgläubigkeit zu belegen. Die Gegnerin bezog sich hingegen auf eine eMail, in der sie bedauert, dass man sich nicht über den Preis einigen konnte. Sie stellte weiter klar, dass die Domain dem Namen der Insel Puket entspricht, dass die Nutzung als geographische Bezeichnung nach Ansicht des Domain-Inhabers nicht die Rechte der Interessentin verletzt, und dass man in einem UDRP-Verfahren einem Übertragungsantrag entgegentreten werde. Damit, so das Panel, war die Antragstellerin gewarnt, bevor sie das UDRP-Verfahren beantragte. Mit wenig Aufwand hätte sie feststellen können, dass aufgrund der Art der Nutzung der Domain sie im Rahmen eines UDRP-Verfahrens praktisch keine Chance hat. Indem sie aber gleichwohl das Verfahren angestrengt habe, und die vorgelegte Korrespondenz auch andeutet, dass sie dies in der Hoffnung tat, der Gegner würde sich im Verfahren nicht melden, wird deutlich, dass sie das UDRP-Verfahren missbräuchlich nutzt, womit ein Fall des Reverse Domain Name Hijacking gegeben sei.

In diesem UDRP-Fall zeigte die Antragsgegnerin mit Eleganz, wie man bereits in der Vorabkorrespondenz mit einem möglichen Verfahrensgegner dessen Erfolgschancen für das UDRP-Verfahren untergräbt.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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