Post-UDRP

Nach einem FORUM-Entscheid geht auch trx.com vor ein US-Zivilgericht

Nach dem Streit um lambo.com findet erneut ein UDRP-Verfahren seine Fortsetzung vor einem Zivilgericht: der Inhaber der Domain trx.com versucht, ebenfalls vor einem US-Gericht in Arizona, den drohenden Verlust der Adresse abzuwenden.

Im Sommer 2022 hatten wir berichtet, dass der kalifornische Domain-Investor Richard Blair vom weltbekannten italienischen Automobilhersteller Automobili Lamborghini S.p.A. vor einem Schiedsgericht der WIPO auf den Transfer der Domain lambo.com in Anspruch genommen wurde und unterlag; das UDRP-Panel zeigte sich dabei ungewöhnlich uneins. Blair wollte das für ihn ungünstige WIPO-Urteil aber nicht akzeptieren und hat deshalb vor dem District Court For The District Of Arizona Klage auf Feststellung eingereicht, dass weder die Registrierung noch die Nutzung der Domain lambo.com gegen den »Anticybersquatting Consumer Protection Act« (ACPA) verstößt. Noch während dieser Rechtsstreit läuft, versucht nun auch der Inhaber der Domain trx.com, eine für ihn ungünstige UDRP-Entscheidung des National Arbitration Forum zu drehen. Auf Betreiben der Fitness Anywhere LLC hatte das Panel dort am 11. November 2022 auf Transfer der Domain trx.com entschieden. Der Domain-Inhaber war mit falschen WHOIS-Angaben aufgefallen und hatte zudem auf die Beschwerde gar nicht reagiert; zum Verhängnis wurde ihm ausserdem, dass er die Domain für zunächst EUR 1,2 Mio. und später zu einem ungenannten Betrag zum Kauf angeboten hatte. Das Urteil war damals schon aufgrund der vielfältigen Bedeutung des Kürzels »TRX« und der dünnen Beweislage kritisiert worden, unter anderem vom Domain-Investor Nat Cohen.

Inzwischen scheint nun auch der Domain-Inhaber sein Versäumnis erkannt zu haben. Am 30. November 2022 reichte der als Loo Tze Ming benannte Domain-Inhaber, der seinen Sitz in Malaysia hat, wie zuvor Richard Blair vor dem District Court For The District Of Arizona Klage auf Feststellung ein, dass Registrierung, Inhaberschaft und Nutzung der Domain trx.com rechtmäßig sei und daher ein Transfer der Domain auf die Fitness Anywhere LLC zu unterbleiben habe. Ausserdem will Loo Tze Ming feststellen lassen, dass die Fitness Anywhere LLC Reverse Domain Name Hijacking betreibe. Erstmalig gibt er an, die Domain im April 2022 für mehr als US$ 138.000,– über 4.cn erworben zu haben; das UDRP-Verfahren habe er übersehen, unter anderem, weil es nicht in seiner Muttersprache geführt worden sei. Er bestreitet, dass die Beklagte Inhaberin von Markenrechten an dem Zeichen »TRX« sei; offenbar hat sie im Juni 2022 Insolvenz angemeldet, im August 2022 alle Markenrechte übertragen und erst im September 2022 das UDRP-Verfahren initiiert. Ferner wendet er ein, dass nach dem nunmehr maßgeblichen ACPA – anders als nach der UDRP – der Zeitpunkt der Erstregistrierung (die hier 1999 erfolgt sei) maßgeblich sei, und die Domain seither auf vielfältige Weise rechtmäßig genutzt wurde. Mit dem US-Anwalt John Berryhill vertraut der Domain-Inhaber auf einen renommierten Domain-Juristen.

Loo Tze Ming macht damit Gebrauch von der Regelung in Ziffer 4 k) der UDRP. Sie sieht vor, dass die unterlegene Partei zehn Arbeitstage nach Zugang der Entscheidung eines Schiedsgerichts Zeit hat, um ein Zivilverfahren vor einem ordentlichen Gericht einzuleiten. Die Zuständigkeit eines Gerichts in Arizona begründet er damit, dass der Registrar dort seinen Sitz habe; so hatte auch Richard Blair im Streit um lambo.com argumentiert. Ob und wann in beiden Verfahren eine Entscheidung fällt, ist derzeit offen; möglicherweise versuchen beide Domain-Inhaber auch nur, den Preis für einen Transfer der Domain in die Höhe zu treiben.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top