Porsche

Cybersquatter blitzt vor WIPO ab

Mit den ganz persönlichen Vorstellungen über die Finanzierung eines Porsche ist erneut ein Cybersquatter vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf grandios gescheitert.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Domain porschefinance.com, die der Kanadier Jim Takeda für Kreditangebote zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen verwendete, darunter auch Modelle der Porsche AG. Offensichtlich war ihm entgangen, dass Porsche bereits seit längerem seine Markenrechte im Zusammenhang mit Domains äusserst strikt verteidigt:

Am 22. August 2002 bot Takeda die Domain zunächst für einen Preis von US$ 50.000,- beim Auktionshaus eBay an. Obwohl die Resonanz eher sehr bescheiden ausfiel, und er zeitweise auch mit einem verminderten Angebot von US$ 35.000 keinen Käufer fand, versuchte er es am 14. Oktober mit einer 2. Auktion erneut. Als er von der Porsche AG auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde, rechtfertigte er sich damit, dass Porsche entweder ein beschreibender Begriff für Sportautos sei oder die synonyme Bezeichnung für absolute Perfektion und damit markenrechtlich nicht schützenswert. Dennoch sei er aus »grosser persönlicher Liebe und Respekt zu Porsche« bereit, gegen Erstattung der Registrierungsgebühren von US$ 35,- sowie wahlweise einem neuen Modell 911, 996, Boxter oder einem 928 GT aus dem Jahr 1993 bereit, die Domain ohne Rechtsstreit abzugeben. Dabei könne er selbstverständlich Verschwiegenheit zusichern – man will ja keine Trittbrettfahrer ermutigen!

Obwohl die Marketingabteilung von Porsche angesichts dieses überschwänglichen Lobs gejubelt haben dürfte, blitzte Takeda vor der WIPO eiskalt ab. So ziemlich jedes seiner Argumente war eine Steilvorlage für die Feststellung der Registrierung in »Bad Faith«, also mit böser Gesinnung. Hätte er sich nur ansatzweise mit der WIPO-Rechtsprechung auseinandergesetzt, wäre bereits die Registrierung der Domain unterblieben. Dementsprechend kurz fiel die Urteilsbegründung aus. So hat sich Takeda verdientermassen auf dem Weg zur Erfüllung des Jugendtraums vom Luxusschlitten per Auto-Domain nur eine blutige Nase geholt.

Die Entscheidung finden Sie im Volltext unter arbiter.wipo.int.

Mehr über das UDRP-Verfahren finden Sie unter WIPO hilf!

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