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Auch .bank-Domains sind vor UDRP-Verfahren nicht gefeit

Mit dem Versprechen, UDRP-sicher zu sein, hat schon die Top Level Domain .feedback geworben. Auch im Fall von .bank versprechen hohe Registrierungsanforderungen den Schutz vor Streitigkeiten. Vor einem UDRP-Verfahren schützte allerdings auch .bank nicht, wie der Streit um mysummit.bank beweist.

»Trusted, verified, more secure and easily identifiable« – mit diesen Prädikaten wirbt die fTLD Registry Services LLC für eine Registrierung von .bank-Domains. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, treibt fTLD einigen Aufwand; so dürfen lediglich geprüfte Mitglieder der globalen »banking community« solche .bank-Domains registrieren, die der Marke der Bank entsprechen. Hinzu kommen Gebühren, die sich – je nach Domain-Registrar – im hohen drei- bis vierstelligen US-Dollar-Bereich bewegen. Kein Wunder, dass bisher nur rund 3.130 .bank-Domains registriert sind. Im Gegenzug sollten die hohen Anforderungen Domain-Grabber abschrecken, so dass .bank-Domains eigentlich »UDRP-sicher« sein sollten. Das wird sich auch die in den US-Bundesstaaten Wyoming, Montana und Idaho tätige Summit National Bank gedacht haben, als sie am 9. Juli 2015 mysummit.bank registrierte. Umso überraschender ist, dass sich auf Betreiben der Summit Financial Group Inc., die in den US-Bundesstaaten Virginia und West Virginia den Bankgeschäften nachgeht, nun das National Arbitration Forum (Forum) mit dem weltweit ersten UDRP-Verfahren zu einer .bank-Domain befassen musste.

Wenig Zweifel hatte Panelist David P. Miranda noch daran, dass der Beschwerdeführerin, der Summit Financial Group Inc., Markenrechte an dem Begriff »Summit Community Bank« zustehen, die dazu berechtigen, ein UDRP-Verfahren zu initiieren. Allerdings hatte er rasch Zweifel, dass der Domain-Inhaberin keine Rechte oder legitimen Interessen an der Domain zustehen. Dafür streitet bereits der Umstand, dass es der Summit National Bank gelungen war, die Domain zu registrieren, da die strengen Vergaberegelungen für .bank ein solches Recht oder Interesse geradezu voraussetzen. Oder mit anderen Worten: würde die Domain-Inhaberin diese Voraussetzungen nicht erfüllen, würde schon deshalb die Grundlage entfallen, die Domain zu behalten – und obendrein wäre die Prüfung der Registry als oberflächlich entlarvt. Gleiches gilt auch für eine bösgläubige Registrierung und Nutzung der Domain mysummit.bank. Insoweit lässt sich festhalten, dass .bank-Domains URDP-sicher sind. Das Ergebnis hat daher nicht überrascht: die Summit National Bank durfte die Domain behalten. Mit der sich aufdrängenden Frage von „reverse domain name hijacking“ hat sich das Schiedsgericht nicht mehr befasst.

Mit dem Versprechen, UDRP-sicher zu sein, hat im Jahr 2016 übrigens auch Top Level Spectrum Inc., Registry der neuen Top Level Domain .feedback, für sich geworben. Rund 5.000 mit Marken identische Domains wurden für lediglich US$ 5,– angeboten, verbunden mit dem Versprechen, »UDRP proof« zu sein. Sollte es dennoch zu einem UDRP-Verfahren kommen, versprach CEO Jay Westerdal, dass die Registry die Anwaltsgebühren übernehmen werde. Im Oktober 2016 musste er das Versprechen aber wieder einkassieren: im UDRP-Streit um debeers.feedback vor dem Schiedsgericht der WIPO entschied der Einzelpanelist auf einen Transfer der Domain. Der Domain-Inhaber hatte die Domain jedoch nicht zu Zwecken der Meinungsäußerung genutzt, sondern um massenhaft zweifelhafte Links zu posten.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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