Markenrecht

In zwei UDRP-Verfahren um »savefrom«-Domains kamen die Panels zu unterschiedlichen Einschätzungen

Die US-amerikanische ULIONA LIMITED ging, nachdem sie im Juni 2023 im Streit um die Domain savefromus.com erfolgreich war, gegen den Inhaber der Domain savefromweb.com vor. Diesmal allerdings ohne Erfolg, da Fragen der Bekanntheit der Marke »SAVEFROM« und der Motivation zur Registrierung der Domain savefromweb.com offenblieben.

savefromweb.com
Die ULIONA LIMITED ist ein Software-Unternehmen, das über sein Angebot savefrom.net Nutzern die Möglichkeit gibt, Videos und andere Medien von YouTube und anderen Anbietern herunterzuladen. Sie ist seit 2016 Inhaberin der eingetragenen US-Marke »SAVEFROM« und sieht ihre Markenrechte durch die Domain savefromweb.com verletzt. Die ULIONA LIMITED startete ein UDRP-Verfahren vor The Forum – National Arbitration Forum (NAF) und trug unter anderem vor, der Gegner nutze die 2018 registrierte Domain, um auf betrügerische Weise die Bekanntheit der Marke »SAVEFROM« auszunutzen. Unter der Domain werden vergleichbare Download-Möglichkeiten geboten. Der Gegner Joseph Gardner / Green Geeks LLC nahm zu den Vorwürfen keine Stellung, sondern erklärte einfach, gar nicht Inhaber der Domain savefromweb.com zu sein; sie gehöre einem früheren Kunden, der den Hosting-Vertrag gekündigt habe. Seitdem sei man, aufgrund eines Bugs, als Inhaber der Domain eingetragen.

Als Panel wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith ernannt, der die Beschwerde zurückwies (NAF Claim Number: FA2312002076426). Er überprüfte zunächst, ob der Beschwerdegegner der richtige Beschwerdegegner sei, was er bestätigte, da er keine Beweise für seine Behauptung der fehlenden Inhaberstellung vorgelegt habe. Anschließend stellte Smith die Ähnlichkeit zwischen der Domain und der Marke fest. Die Beschwerdeführerin scheiterte jedoch an der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Nutzung der Domain. Die Beschwerdeführerin habe keinen Beweis des ersten Anscheins der Nichtberechtigung des Gegners erbracht. Vielmehr gebe es tatsächliche und rechtliche Fragen, die durch die vorgelegten Beweise nicht geklärt worden seien, weshalb der Fall für eine Lösung im Rahmen der UDRP nicht geeignet sei. Der Domain-Name bestehe aus den drei Gattungsbegriffen »save«, »from« und »web« und habe eine rein beschreibende Bedeutung. Der nur behaupteten, aber nicht nachgewiesenen Bekanntheit der Marke »SAVEFROM« stand die rein beschreibende Bedeutung der Domain gegenüber. Smith sah sich nicht in der Lage zu entscheiden, ob die Registrierung der Domain durch die Marke motiviert war oder aufgrund ihrer inhärenten Bedeutung. Smith erklärte, das Verhalten des Gegners könne die Marke »SAVEFROM« der Beschwerdeführerin verletzen oder auf eine unerlaubte Handlung hinauslaufen. Zu entscheiden, ob hier eine Markenrechtsverletzung vorliege, läge außerhalb des Rahmens des UDRP-Verfahrens. Der Beschwerdeführerin stünden in einem anderen Forum andere Rechtsmittel zur Verfügung, die Sache zu klären. Damit wies Smith die Beschwerde ab.

savefromus.com
Im früheren Verfahren (NAF Claim Number: FA2305002043284) der ULIONA LIMITED gegen den Inder Mohd Amaan, Inhaber der Domain savefromus.com, war die Beschwerdeführerin dagegen erfolgreich – bei vergleichbarer Konstellation. Auch Amaan bot Download-Dienstleistungen unter seiner im Oktober 2022 registrierten Domain savefromus.com an, und er verteidigte sich. Seine Argumentation lief letztlich darauf hinaus, dass es sich bei »Savefromus« um einen allgemeinen Begriff handele, den er seiner Wortbedeutung nach nutze. Für eine Markenrechtsverletzung gäbe es keine Anhaltspunkte, und die Nutzung der Domain führe zu keiner Verwechslung. Irgendwelche Ähnlichkeiten zwischen Marke und Domain seien rein zufällig. Er beantragte sogar, Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen.

Für die kolumbianische Rechtsanwältin Luz Helena Villamil Jimenez war die unbelegte Behauptung des Gegners, bei »Savefromus« handele es sich um einen allgemeinen Begriff und er habe eine andere Bedeutung als »Savefrom«, eine echte Beleidigung der Intelligenz. Allein der Umstand, dass »SAVEFROM« als Marke registriert worden sei, widerspreche der Behauptung. Auch dass die Download-Angebote beider nichts miteinander zu tun hätten, sei dreist, respektlos und kein Argument, sondern ein Eingeständnis des Gegners. Villamil Jimenez meint, der Gegner habe sich schon als er die Domain registrierte die Zeit genommen und sich seine Argumentation hinsichtlich der Ähnlichkeit von Domain und Marke ausgedacht. Weiter sieht Villamil Jimenez in „the extreme similarity of the disputed domain name with the registered trademark SAVEFROM clearly evidences a prima facie intention of the Respondent to attract internet users for a commercial gain“ und bestätigte die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain. Schließlich wies sie auch den Antrag auf RDNH ab und entschied auf Transfer der Domain auf die ULIONA LIMITED.

Nicht nur für ULIONA LIMITED zeigt die aktuelle Entscheidung, dass es auf das Panel ankommt, in welche Richtung eine Entscheidung geht. Während Villamil Jimenez im Streit um savefromus.com keine Zweifel an der Marke und ihrer Bekanntheit hatte und daran, dass der Gegner sich schon bei der Wahl der Domain Ausreden gegen Markenrechtsverletzungsvorwürfe hat einfallen lassen, zweifelt Smith im Streit um savefromweb.com gerade an der Bekanntheit der Marke »SAVEFROM« und – im Hinblick auf die Nutzung der streitbefangenen Domain – an der Marke als Motiv für die Domain-Wahl. Ein klarer, fundierter und ordentlich belegter Vortrag im Verfahren hilft, dem Panel die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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