Kurzer Fall

Lamborghini im UDRP-Streit um lamborghlni.com

Jährlich gibt es rund 6.000 UDRP-Entscheidungen, die wir in ihrer Vielfältigkeit im begrenzten Zeichenraum des Domain-Newsletters bei ca. 50 Ausgaben jährlich kaum abbilden können. Um zumindest noch die ein oder andere Facette zu zeigen, bringen wir immer mal wieder eine Kurzbesprechung von interessanten, kuriosen oder amüsanten UDRP-Entscheidungen. Der Streit um lamborghlni.com ist eine davon …

Starten wir mit lamborghlni.com und schauen wir genau hin: Der Automobilhersteller hatte nicht vergessen, die essentielle .com-Domain zu registrieren. Ein Betrüger hatte, als er die Domain am 25. September 2019 registrierte, das erste »i« durch ein kleines »l« ersetzt, leicht zu übersehen und ideal für seine Phishing-Methode per eMail. In seinen eMails nutzte er auch das Logo von Lamborghini und die korrekte Adresse. Die 1963 gegründete Lamborghini S p.A. hatte da leichtes Spiel vor der WIPO. Panelist Nicholas Weston sah in der Phishing-Betrugsmasche kein »bona fide«-Angebot von Leistungen, und stellte selbstverständlich die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain fest. Die Entscheidung (WIPO Case No. D2019-3018) auf eine Übertragung der Domain war selbstverständlich.

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